Sicherheit für Fußgänger auf der Schlettweinstraße gewährleisten
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2019, ST 1453
Betreff: Sicherheit für Fußgänger auf der Schlettweinstraße gewährleisten Die Schlettweinstraße liegt zwischen der Harkortstraße und der Friedrich-List-Straße in einer Tempo 30-Zone. Hier ist das Parken am rechten, bzw. linken Fahrbahnrand (Einbahnstraße) erlaubt. Im westlichen Abschnitt ist die Schlettweinstraße zwischen der Friedrich-List-Straße und der Motzstraße als Verkehrsberuhigter Bereich (Verkehrszeichen 325 Straßenverkehrs-Ordnung) ausgewiesen. Auf beiden Straßenseiten erweckt die andersfarbige Pflasterung einen "Fußgängerlauf".
In Verkehrsberuhigten Bereichen gibt es keine Gehwege. Die Mischfläche darf von allen Verkehrsteilnehmenden gleichermaßen genutzt werden. Das Parken ist lediglich in markierten Parkflächen erlaubt. Der Verkehrsberuhigte Bereich der Schlettweinstraße wird um den Bereich zwischen der Harkortstraße und der Friedrich-List-Straße erweitert. Die Parkflächen werden so markiert, dass bei einer späteren Nutzung Behinderungen von Fuß Gehenden vermieden werden. Im bereits bestehenden Verkehrsberuhigten Bereich werden weitere Parkplätze markiert. Die Installation von Poller kann nicht erfolgen. Nach Änderung der Parkordnung wird die Städtische Verkehrspolizei kurzzeitig Sonderkontrollen durchführen. Im verkehrsberuhigten Bereich der Schlettweinstraße wurde am 7. Juni 2019 eine Geschwindigkeitskontrolle durchgeführt. Während der über zweistündigen Messung wurden 122 Fahrzeuge erfasst. 60 Verstöße wurden zur Anzeige gebracht. Es werden weiterhin Kontrollen durchgeführt.