Sicherheit für Fußgänger auf der Schlettweinstraße gewährleisten
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 05.08.2019, ST 1453 Betreff: Sicherheit für Fußgänger auf der
Schlettweinstraße gewährleisten Die Schlettweinstraße liegt
zwischen der Harkortstraße und der Friedrich-List-Straße in einer Tempo
30-Zone. Hier ist das Parken am rechten, bzw. linken Fahrbahnrand
(Einbahnstraße) erlaubt. Im westlichen Abschnitt ist die Schlettweinstraße
zwischen der Friedrich-List-Straße und der Motzstraße als Verkehrsberuhigter
Bereich (Verkehrszeichen 325 Straßenverkehrs-Ordnung) ausgewiesen. Auf beiden
Straßenseiten erweckt die andersfarbige Pflasterung einen "Fußgängerlauf".
In Verkehrsberuhigten Bereichen
gibt es keine Gehwege. Die Mischfläche darf von allen Verkehrsteilnehmenden
gleichermaßen genutzt werden. Das Parken ist lediglich in markierten
Parkflächen erlaubt. Der Verkehrsberuhigte Bereich der Schlettweinstraße
wird um den Bereich zwischen der Harkortstraße und der Friedrich-List-Straße
erweitert. Die Parkflächen werden so markiert, dass bei einer späteren Nutzung
Behinderungen von Fuß Gehenden vermieden werden. Im bereits bestehenden
Verkehrsberuhigten Bereich werden weitere Parkplätze markiert. Die Installation
von Poller kann nicht erfolgen. Nach Änderung der Parkordnung wird die Städtische
Verkehrspolizei kurzzeitig Sonderkontrollen durchführen. Im verkehrsberuhigten Bereich der Schlettweinstraße
wurde am 7. Juni 2019 eine Geschwindigkeitskontrolle durchgeführt. Während der
über zweistündigen Messung wurden 122 Fahrzeuge erfasst. 60 Verstöße wurden zur
Anzeige gebracht. Es werden weiterhin Kontrollen durchgeführt. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 13.05.2019, OM 4639