Verkehrsspiegel Heussleinstraße/Ecke Sindlinger Bahnstraße
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Stellungnahme des Magistrats vom 17.10.2016, ST 1450
Betreff: Verkehrsspiegel Heussleinstraße/Ecke Sindlinger Bahnstraße Der Magistrat hat eine Überprüfung der Sichtbedingung im Einmündungsbereich Heussleinstraße/Sindlinger Bahnstraße veranlasst. Hierbei wurde festgestellt, dass ein Herausfahren aus der Heussleinstraße in die Sindlinger Bahnstraße unter Berücksichtigung der gegebenen Straßenverhältnisse und unter Einhaltung der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften ohne besondere Probleme möglich ist. Zudem unterscheiden sich die Sichtbedingungen nicht von einer Vielzahl anderer Ausfahrten im Stadtgebiet Frankfurt. Nach Prüfung der im Amt für Straßenbau und Erschließung vorhandenen Bestandsunter-lagen war in dieser Örtlichkeit bisher kein Verkehrsspiegel angebracht bzw. notwendig. Der Anregung wird daher nicht entsprochen.