Zebrastreifen an der Einfahrt zur neuen Sportanlage am Frankfurter Bogen
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Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2016, ST 144
Betreff: Zebrastreifen an der Einfahrt zur neuen Sportanlage am Frankfurter Bogen Der in der Anregung des Ortsbeirats angesprochene Feldweg befindet sich außerorts. Gemäß Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) dürfen Fußgängerüberwege nur innerhalb geschlossener Ortschaften angelegt werden. Zudem stellt die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs zum Zwecke der Geschwindigkeitsregulierung der Kraftfahrzeuge eine zusätzliche Gefahrenquelle dar und ist daher grundsätzlich ungeeignet. Der Magistrat regt an, zu gegebener Zeit bzw. nach Fertigstellung der Sportanlage und deren Zufahrt zu prüfen, inwiefern sich das Fußgängeraufkommen an der Örtlichkeit verändert hat und welche Maßnahmen dann erforderlich sind.