Zebrastreifen an der Einfahrt zur neuen Sportanlage am Frankfurter Bogen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2016, ST
144
Betreff: Zebrastreifen an
der Einfahrt zur neuen Sportanlage am Frankfurter Bogen Der in der Anregung des
Ortsbeirats angesprochene Feldweg befindet sich außerorts. Gemäß Richtlinien
für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) dürfen
Fußgängerüberwege nur innerhalb geschlossener Ortschaften angelegt werden.
Zudem stellt die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs zum Zwecke der
Geschwindigkeitsregulierung der Kraftfahrzeuge eine zusätzliche Gefahrenquelle
dar und ist daher grundsätzlich ungeeignet. Der Magistrat regt an, zu gegebener Zeit bzw. nach
Fertigstellung der Sportanlage und deren Zufahrt zu prüfen, inwiefern sich das
Fußgängeraufkommen an der Örtlichkeit verändert hat und welche Maßnahmen dann
erforderlich sind. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 29.09.2015, OM 4550