Schild ”Verbot von Krafträdern” an der Brücke über die A 661 am Ende des Marbachwegs anbringen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 05.08.2019, ST 1449 Betreff: Schild "Verbot von Krafträdern"
an der Brücke über die A 661 am Ende des Marbachwegs anbringen
Aktuell ist die Zufahrt zur Brücke auf beiden Seiten mit dem
Verkehrszeichen 240 Straßenverkehrs-Ordnung "Gemeinsamer Geh- und Radweg"
beschildert. Die Verkehrsteilnehmer*innen, die sich bisher nicht an die
Verkehrsregeln halten, werden sich mit hoher Wahrscheinlichkeit auch nicht von
einem Verbotsschild abhalten lassen, diese Brücke zu benutzen. Das
Fehlverhalten Einzelner ist mit verkehrsrechtlichen Mitteln nicht zu
unterbinden.
Aus diesem Grund wird der Anregung
nicht entsprochen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 19.03.2019, OM 4389