Schild ”Verbot von Krafträdern” an der Brücke über die A 661 am Ende des Marbachwegs anbringen
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Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2019, ST 1449
Betreff: Schild "Verbot von Krafträdern" an der Brücke über die A 661 am Ende des Marbachwegs anbringen Aktuell ist die Zufahrt zur Brücke auf beiden Seiten mit dem Verkehrszeichen 240 Straßenverkehrs-Ordnung "Gemeinsamer Geh- und Radweg" beschildert. Die Verkehrsteilnehmer*innen, die sich bisher nicht an die Verkehrsregeln halten, werden sich mit hoher Wahrscheinlichkeit auch nicht von einem Verbotsschild abhalten lassen, diese Brücke zu benutzen. Das Fehlverhalten Einzelner ist mit verkehrsrechtlichen Mitteln nicht zu unterbinden. Aus diesem Grund wird der Anregung nicht entsprochen.