Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Standort der BG Bau in der Hungener Straße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2017, ST 1449

Betreff: Standort der BG Bau in der Hungener Straße Im Bereich der in Rede stehenden Flächen ist zum jetzigen Zeitpunkt planungsrechtlich ein Gewerbegebiet festgesetzt. In Gewerbegebieten sind nach § 8 BauNVO (Baunutzungsverordnung) Wohnnutzungen, zu denen auch studentisches Wohnen zählt, nicht zulässig. Der Magistrat ist mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 23.02.2017, § 1053 (M 80, M 81, M 82, M 83) beauftragt, das Gebiet städtebaulich weiterzuentwickeln, indem geprüft wird, inwiefern und inwieweit es möglich ist, die gewerblichen Nutzungen weitgehend zu erhalten und zusätzliche Wohnnutzungen im Gebiet zuzulassen. Eine Festlegung des Umfangs zur Zulässigkeit von Wohnnutzungen wird in Abstimmung mit den Eigentümern im Gebiet, zu denen auch die BGBau gehört, im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens erfolgen.

Verknüpfte Vorlagen