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Müll in den Oberräder Gärten

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Am 21.07.2020 fand ein Ortstermin in dem in der Anfrage genannten Bereich statt, an dem neben Vertretern des Ortsbeirats auch Mitarbeiterinnen des Umweltamtes teilnahmen. Im Rahmen der Ortsbegehung wurden verschiedene Maßnahmen besprochen. Die Beseitigung der wilden Müllablagerungen entlang der Wege und auf einem brach liegenden Grundstück wurde vom Umweltamt bereits in Auftrag gegeben. Durch die Untere Naturschutzbehörde wird geprüft, inwieweit naturschutzrechtliche Verfahren z.B. zur Beseitigung unzulässiger Bauten oder Einzäunungen eingeleitet werden. Das in der Anregung genannte Areal befindet sich im Außenbereich und in der Schutzzone I des Landschaftsschutzgebietes. Ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan existiert für diesen Bereich nicht. Die vorgefundenen Nutzungen innerhalb der Gartenanlagen wie zum Beispiel große bauliche Anlagen, Abstellen von Wohn- und Bauwagen, massive Sichtschutzvorrichtungen, gewerbliche Tätigkeiten, Tierhaltungen und Abfallablagerungen sind von der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde weder genehmigt noch erlaubt.

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