Verkehrszeichen 350 (Fußgängerüberweg) in der Kirschwaldstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 05.08.2019, ST 1447 Betreff: Verkehrszeichen 350 (Fußgängerüberweg) in
der Kirschwaldstraße In der Kirschwaldstraße in Höhe der
Kreuzung Hügelstraße ist der Verkehr durch das Verkehrszeichen (VZ) 205
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (Vorfahrt gewähren) wartepflichtig. Dies gilt
auch für abbiegende Fahrzeuge der Hügelstraße. Gemäß Ziffer 3.1, Absatz 1, der Richtlinien für die
Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) sind
Fußgängerüberwege bei wartepflichtigen Zufahrten nicht mit VZ 350 StVO
(Fußgängerüberweg) zu beschildern. Der Anregung kann daher nicht entsprochen werden.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 07.05.2019, OM 4573