Verkehrszeichen 350 (Fußgängerüberweg) in der Kirschwaldstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2019, ST 1447
Betreff: Verkehrszeichen 350 (Fußgängerüberweg) in der Kirschwaldstraße In der Kirschwaldstraße in Höhe der Kreuzung Hügelstraße ist der Verkehr durch das Verkehrszeichen (VZ) 205 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (Vorfahrt gewähren) wartepflichtig. Dies gilt auch für abbiegende Fahrzeuge der Hügelstraße. Gemäß Ziffer 3.1, Absatz 1, der Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) sind Fußgängerüberwege bei wartepflichtigen Zufahrten nicht mit VZ 350 StVO (Fußgängerüberweg) zu beschildern. Der Anregung kann daher nicht entsprochen werden.