Ortsbezirk 6: Vereine bei der Veranstaltungsorganisation besser unterstützen!
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.10.2016, ST
1447
Betreff: Ortsbezirk 6:
Vereine bei der Veranstaltungsorganisation besser unterstützen! Der Magistrat fördert und
unterstützt seit Jahren und auch zukünftig die umfangreichen Aktivitäten und
Feste der Frankfurter Vereine in den Stadtteilen und steht hier beratend sehr
gern zur Seite. Die Sicherheit der Bevölkerung hat bei allen Veranstaltungen
eine hohe Priorität, so dass stets einvernehmliche Lösungen für tragfähige
Sicherheitskonzepte gefunden werden müssen. Je größer ein Fest, desto mehr Besucher sind zu
erwarten. Dies hat auch zur Folge, dass die Anforderungen an die Sicherheit
steigen. Die hier angesprochenen Sicherheitsanforderungen betreffen keine
kleinen Straßenfeste oder das Sommerfest eines Kleingartenvereins. Feste jedoch, wie beispielsweise das Höchster
Schlossfest, sind weit über die Stadtgrenzen von Frankfurt am Main hinaus
beliebt und locken jährlich tausende Besucher an. Beim Höchster Schlossfest
werden rund 10.000 Gäste erwartet. Behördlicherseits können daher keine
Abstriche in Sachen Sicherheit für die Festbesucher, Anwohner oder
Standbetreiber gemacht werden, auch wenn der Veranstalter eines Festes ein
Verein ist. Bei der Sicherheit gibt es keinen Rabatt. Bei Veranstaltungen dieser Größenordnung entspricht
ein Sicherheitskonzept den heutigen Sicherheitsstandards. Dabei wird nicht
unterschieden, wer als Veranstalter fungiert. Primär gilt es, auch im Interesse
des Veranstalters, Gefahrenschwerpunkte einer Veranstaltung zu ermitteln und
geeignete Maßnahmen zu definieren. Auf Basis dieser Sicherheitsanalyse werden
behördliche Einsatzkonzepte erstellt, die es den Gefahrenabwehrbehörden
ermöglichen, trotz einer flächenmäßig ausgedehnten Veranstaltung, ihren
gesetzlichen Auftrag zu erfüllen, Behinderungen von Veranstaltungen auf ein
vertretbares Maß zu reduzieren und im Schadenfall den Betroffenen bestmöglich
zu helfen. Entscheidend ist, dass die
Beteiligung der Behörden bei der Planung und Durchführung von Veranstaltungen
den Veranstalter nicht von seiner Verantwortung für die Erarbeitung und die
Inhalte eines Sicherheitskonzeptes entbindet. Da die Ordnungsbehörde
Genehmigungsbehörde ist und die Gefahrenabwehrbehörden zugleich als
Kontrollinstanz fungieren, kann diese Aufgabe nicht auf sie übertragen
werden. Dies soll deutlich machen, dass der
Vorstand eines Vereines verpflichtet ist, gerade im Bereich der
Veranstaltungsorganisation die sicherheitsrelevanten Auflagen, Verordnungen und
Gesetze zum Thema Veranstaltungs- und Verkehrssicherheit (z. B. Hessisches
Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung, Hessisches
Rettungsdienstgesetz, Hessisches Straßengesetz, etc.) einzuhalten, um im
Schadensfalle beim Thema Haftung und Strafrecht auf der sicheren Seite zu
stehen. Es ist jedoch übliche Praxis, dass
die Branddirektion Frankfurt Veranstalter in allen Belangen der
Veranstaltungssicherheit unterstützt. Auf Anfrage erhalten Veranstalter von den
Mitarbeitern der Branddirektion Tipps und Anregungen für die Erstellung eines
Sicherheitskonzepts und Hilfestellungen bei der sicherheitstechnischen
Bewertung einer Veranstaltung. Diese Beratungsfunktion wird von vielen
Veranstaltern in Frankfurt am Main, auch von Vereinen, gerne wahrgenommen.
Die Rechtsprechung hat für alle Veranstalter den
Grundsatz entwickelt, dass derjenige, der eine Gefahrenquelle schafft, vorhält
oder in sonstiger Weise hierfür verantwortlich ist, Schutzmaßnahmen zu treffen
hat. Er ist verkehrssicherungspflichtig. Folglich muss der Veranstalter für jede
Veranstaltung das Gefährdungspotential ermitteln, analysieren und bewerten. Das
Gefährdungspotential stellt dabei die Summe von Gefährdungen der Sicherheit,
die von der Veranstaltung ausgehen, dar. Nur so können geeignete
Sicherheitskonzepte erstellt werden. Art und Umfang von Sicherheitskonzepten werden
selbstverständlich individuell auf die Veranstaltung zugeschnitten und in
Abstimmung zwischen dem Veranstalter und den beteiligten Behörden festgelegt.
Damit sollen veranstaltungsimmanente Gefahren und Risiken minimiert und die
Sicherheit der Veranstaltungsteilnehmer gewährleistet werden. Die Branddirektion Frankfurt orientiert sich an dem
vom Hessischen Ministerium des Innern und für Sport herausgegebenen Leitfaden
"Sicherheit bei Großveranstaltungen" vom 10.09.2013, der allen hessischen
Behörden als Hilfestellung für die Planung, Durchführung und Genehmigung von
Großveranstaltungen dient. Dieser Leitfaden fasst dabei die wesentlichen
Aspekte für eine sichere Durchführung von Veranstaltungen zusammen und weist
den zuständigen Behörden im Vorfeld der Veranstaltung einen Weg auf, wie ein
Sicherheitskonzept erstellt werden kann, welche Probleme auftreten können und
wie diese möglicherweise zu lösen sind. Über die Notwendigkeit eines Sicherheitskonzepts
entscheiden die Sicherheitsbehörden (Branddirektion, Polizei und Service-Center
Veranstaltungen) aufgrund von Art, Umfang, Flächenausdehnung, Auswirkungen auf
Anwohner, Verkehrsbehinderungen des Individual-und öffentlichen Verkehrs,
Einflüsse auf den gesetzlichen Auftrag von Gefahrenabwehrbehörden,
Zusammensetzung und Anzahl gefährdeter Personen/Besucher (alte oder
mobilitätseingeschränkte Personen, Familien, Kinder, Gewaltbereitschaft,
Alkoholkonsum usw.) sowie möglicher Gefahrenquellen. Alleine die Besucherzahl
ist kein Kriterium für ein Sicherheitskonzept. Aufgrund der räumlichen Ausdehnung sowie Art und
Umfang der genehmigungsrelevanten Veranstaltungen im Rahmen des Höchster
Schlossfestes ist ein Sicherheits- und Verkehrskonzept inklusive aussagefähiger
Planunterlagen elementar und durch den Veranstalter zu erstellen. Dies wurde
den Veranstaltern des Höchster Schlossfest bereits im vergangen Jahr so
kommuniziert und von allen beteiligten Behörden wurde Unterstützung angeboten.
Fiskalische Aspekte können für
Veranstalter und Behörden keine Beweggründe sein, um an der Sicherheit für
Menschen zu sparen. Die latenten Gefahren sind bei jeder Veranstaltung
vorhanden und diese gilt es im Vorfeld zu bewerten und ggf. geeignete Maßnahmen
festzulegen. Alles andere ist eine Gefahr für Leib und Leben der Besucher, aber
auch etwa unbeteiligter Anwohner, und kann nicht im Interesse des Veranstalters
sein. Bei kleineren Vereinsfesten kann,
entgegen diversen Pressemitteilungen, in aller Regel auf die Vorlage eines
Sicherheitskonzeptes verzichtet werden. Wie es bei den übrigen in der
Begründung der Anregung des Ortsbeirats genannten Festen derzeit der Fall ist.
Der Magistrat möchte hier nochmals
die Verantwortlichen bei allen Veranstaltern sensibilisieren, dass die
Sicherheit der Festbesucher und Anwohner höchste Priorität genießt. Der Magistrat wird in diesem Jahr
noch weitere Veranstaltungen für Organisatoren und potentielle Organisatoren
von Festen durchführen. Ziel ist es, die bereits bislang praktizierten
Unterstützungen weiterzuentwickeln und die Zusammenarbeit zu verstärken.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 28.06.2016, OM 251