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Ortsbezirk 6: Vereine bei der Veranstaltungsorganisation besser unterstützen!

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.10.2016, ST 1447 Betreff: Ortsbezirk 6: Vereine bei der Veranstaltungsorganisation besser unterstützen! Der Magistrat fördert und unterstützt seit Jahren und auch zukünftig die umfangreichen Aktivitäten und Feste der Frankfurter Vereine in den Stadtteilen und steht hier beratend sehr gern zur Seite. Die Sicherheit der Bevölkerung hat bei allen Veranstaltungen eine hohe Priorität, so dass stets einvernehmliche Lösungen für tragfähige Sicherheitskonzepte gefunden werden müssen. Je größer ein Fest, desto mehr Besucher sind zu erwarten. Dies hat auch zur Folge, dass die Anforderungen an die Sicherheit steigen. Die hier angesprochenen Sicherheitsanforderungen betreffen keine kleinen Straßenfeste oder das Sommerfest eines Kleingartenvereins. Feste jedoch, wie beispielsweise das Höchster Schlossfest, sind weit über die Stadtgrenzen von Frankfurt am Main hinaus beliebt und locken jährlich tausende Besucher an. Beim Höchster Schlossfest werden rund 10.000 Gäste erwartet. Behördlicherseits können daher keine Abstriche in Sachen Sicherheit für die Festbesucher, Anwohner oder Standbetreiber gemacht werden, auch wenn der Veranstalter eines Festes ein Verein ist. Bei der Sicherheit gibt es keinen Rabatt. Bei Veranstaltungen dieser Größenordnung entspricht ein Sicherheitskonzept den heutigen Sicherheitsstandards. Dabei wird nicht unterschieden, wer als Veranstalter fungiert. Primär gilt es, auch im Interesse des Veranstalters, Gefahrenschwerpunkte einer Veranstaltung zu ermitteln und geeignete Maßnahmen zu definieren. Auf Basis dieser Sicherheitsanalyse werden behördliche Einsatzkonzepte erstellt, die es den Gefahrenabwehrbehörden ermöglichen, trotz einer flächenmäßig ausgedehnten Veranstaltung, ihren gesetzlichen Auftrag zu erfüllen, Behinderungen von Veranstaltungen auf ein vertretbares Maß zu reduzieren und im Schadenfall den Betroffenen bestmöglich zu helfen. Entscheidend ist, dass die Beteiligung der Behörden bei der Planung und Durchführung von Veranstaltungen den Veranstalter nicht von seiner Verantwortung für die Erarbeitung und die Inhalte eines Sicherheitskonzeptes entbindet. Da die Ordnungsbehörde Genehmigungsbehörde ist und die Gefahrenabwehrbehörden zugleich als Kontrollinstanz fungieren, kann diese Aufgabe nicht auf sie übertragen werden. Dies soll deutlich machen, dass der Vorstand eines Vereines verpflichtet ist, gerade im Bereich der Veranstaltungsorganisation die sicherheitsrelevanten Auflagen, Verordnungen und Gesetze zum Thema Veranstaltungs- und Verkehrssicherheit (z. B. Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung, Hessisches Rettungsdienstgesetz, Hessisches Straßengesetz, etc.) einzuhalten, um im Schadensfalle beim Thema Haftung und Strafrecht auf der sicheren Seite zu stehen. Es ist jedoch übliche Praxis, dass die Branddirektion Frankfurt Veranstalter in allen Belangen der Veranstaltungssicherheit unterstützt. Auf Anfrage erhalten Veranstalter von den Mitarbeitern der Branddirektion Tipps und Anregungen für die Erstellung eines Sicherheitskonzepts und Hilfestellungen bei der sicherheitstechnischen Bewertung einer Veranstaltung. Diese Beratungsfunktion wird von vielen Veranstaltern in Frankfurt am Main, auch von Vereinen, gerne wahrgenommen. Die Rechtsprechung hat für alle Veranstalter den Grundsatz entwickelt, dass derjenige, der eine Gefahrenquelle schafft, vorhält oder in sonstiger Weise hierfür verantwortlich ist, Schutzmaßnahmen zu treffen hat. Er ist verkehrssicherungspflichtig. Folglich muss der Veranstalter für jede Veranstaltung das Gefährdungspotential ermitteln, analysieren und bewerten. Das Gefährdungspotential stellt dabei die Summe von Gefährdungen der Sicherheit, die von der Veranstaltung ausgehen, dar. Nur so können geeignete Sicherheitskonzepte erstellt werden. Art und Umfang von Sicherheitskonzepten werden selbstverständlich individuell auf die Veranstaltung zugeschnitten und in Abstimmung zwischen dem Veranstalter und den beteiligten Behörden festgelegt. Damit sollen veranstaltungsimmanente Gefahren und Risiken minimiert und die Sicherheit der Veranstaltungsteilnehmer gewährleistet werden. Die Branddirektion Frankfurt orientiert sich an dem vom Hessischen Ministerium des Innern und für Sport herausgegebenen Leitfaden "Sicherheit bei Großveranstaltungen" vom 10.09.2013, der allen hessischen Behörden als Hilfestellung für die Planung, Durchführung und Genehmigung von Großveranstaltungen dient. Dieser Leitfaden fasst dabei die wesentlichen Aspekte für eine sichere Durchführung von Veranstaltungen zusammen und weist den zuständigen Behörden im Vorfeld der Veranstaltung einen Weg auf, wie ein Sicherheitskonzept erstellt werden kann, welche Probleme auftreten können und wie diese möglicherweise zu lösen sind. Über die Notwendigkeit eines Sicherheitskonzepts entscheiden die Sicherheitsbehörden (Branddirektion, Polizei und Service-Center Veranstaltungen) aufgrund von Art, Umfang, Flächenausdehnung, Auswirkungen auf Anwohner, Verkehrsbehinderungen des Individual-und öffentlichen Verkehrs, Einflüsse auf den gesetzlichen Auftrag von Gefahrenabwehrbehörden, Zusammensetzung und Anzahl gefährdeter Personen/Besucher (alte oder mobilitätseingeschränkte Personen, Familien, Kinder, Gewaltbereitschaft, Alkoholkonsum usw.) sowie möglicher Gefahrenquellen. Alleine die Besucherzahl ist kein Kriterium für ein Sicherheitskonzept. Aufgrund der räumlichen Ausdehnung sowie Art und Umfang der genehmigungsrelevanten Veranstaltungen im Rahmen des Höchster Schlossfestes ist ein Sicherheits- und Verkehrskonzept inklusive aussagefähiger Planunterlagen elementar und durch den Veranstalter zu erstellen. Dies wurde den Veranstaltern des Höchster Schlossfest bereits im vergangen Jahr so kommuniziert und von allen beteiligten Behörden wurde Unterstützung angeboten. Fiskalische Aspekte können für Veranstalter und Behörden keine Beweggründe sein, um an der Sicherheit für Menschen zu sparen. Die latenten Gefahren sind bei jeder Veranstaltung vorhanden und diese gilt es im Vorfeld zu bewerten und ggf. geeignete Maßnahmen festzulegen. Alles andere ist eine Gefahr für Leib und Leben der Besucher, aber auch etwa unbeteiligter Anwohner, und kann nicht im Interesse des Veranstalters sein. Bei kleineren Vereinsfesten kann, entgegen diversen Pressemitteilungen, in aller Regel auf die Vorlage eines Sicherheitskonzeptes verzichtet werden. Wie es bei den übrigen in der Begründung der Anregung des Ortsbeirats genannten Festen derzeit der Fall ist. Der Magistrat möchte hier nochmals die Verantwortlichen bei allen Veranstaltern sensibilisieren, dass die Sicherheit der Festbesucher und Anwohner höchste Priorität genießt. Der Magistrat wird in diesem Jahr noch weitere Veranstaltungen für Organisatoren und potentielle Organisatoren von Festen durchführen. Ziel ist es, die bereits bislang praktizierten Unterstützungen weiterzuentwickeln und die Zusammenarbeit zu verstärken. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.06.2016, OM 251

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