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Parksituation in der Straße Im Mellsig

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.10.2016, ST 1446 Betreff: Parksituation in der Straße Im Mellsig Da die Bebauung an der Straße "Im Mellsig" schwerpunktmäßig im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus der 1960er Jahre erstellt wurde, entspricht die Ausstattung mit privaten Stellplätzen nicht den aktuellen Anforderungen der Parkraumnachfrage. Gleichwohl erachtet der Magistrat vorrangig die Wohnungseigentümer als verantwortlich für die Schaffung eines wohnungsnahen Parkraumangebots zur Entlastung des Parkdrucks im öffentlichen Straßenraum. Insofern tritt der Magistrat auch nicht selbst als Bauherr von Quartiersgaragen auf, prüft aber fallweise die Unterstützung Dritter bei derartigen Vorhaben. Für den Bereich "Im Mellsig" ist die Absicht eines Dritten, eine Quartiersgarage zu errichten, bisher nicht bekannt. Gleichwohl hat der Magistrat den Bereich anhand des in der Untersuchung "Quartiersgaragen in Frankfurt am Main" (Büro VKT, März 2005) entwickelten Verfahrens untersucht. In dieser Untersuchung wurden auf der Grundlage von Erfahrungswerten zur Akzeptanz bestehender Quartiersgaragen in einer ersten Stufe anhand der Kriterien Einwohnerdichte und Beschäftigtenbesatz grundsätzlich geeignete Siedlungsbereiche ermittelt. Dabei wurden die einzelnen Siedlungsbereiche einer Eignungsstufe A bis E zugeordnet. Bereiche, die der Stufe A zugeordnet sind, gelten als "sehr gut geeignet", die der Stufe B als generell "gut geeignet". Standorte, die in Siedlungsbereichen der Stufe C liegen, sind "im Einzelfall zu prüfen". Die den Stufen D und E zugeordneten Bereiche gelten als nicht geeignet für einen Quartiersgaragenstandort. Der angesprochene Bereich "Im Mellsig" in Eschersheim ist der Stufe C (= im Einzelfall zu prüfen) zuzuordnen. In der Einzelfallprüfung werden die Standortvorschläge, die in potenziell geeigneten Siedlungsbereichen liegen, anhand der Kriterien Einwohnerdichte und Anteil von Nicht-Wohnnutzungen im Einzugsbereich, Trennwirkung durch Hauptverkehrsstraßen sowie Erreichbarkeit mit Kfz und zu Fuß bewertet. Hierbei erreicht der angesprochene Bereich nur die Mindestanforderungen. Vor diesem Hintergrund sieht der Magistrat nur geringe Chancen für eine erfolgreiche Umsetzung und einen dauerhaft tragfähigen Betrieb einer zentralen Quartiersgarage "Im Mellsig". Da Stellplätze auch dezentral nicht in größerem Umfang geschaffen werden können, ohne die Grünflächen und damit den Charakter und die Wohnqualität der Siedlung zu beeinträchtigen, sind von den Eigentümern vorrangig Maßnahmen zu ergreifen, die die private Motorisierung senken. Denkbar wäre die Schaffung einzelner Stellplätze auf privatem Grund in Verbindung mit einer Kooperation mit Anbietern von stationsgebundenen CarSharing-Fahrzeugen. Erfahrungswerte besagen, dass ein CarSharing-Fahrzeug 5 bis 10 private Fahrzeuge ersetzen kann; für zentrale Lagen wurden auch schon höhere Ersatzquoten nachgewiesen. Die Reservierung von Parkständen im öffentlichen Straßenraum für CarSharing ist bisher leider nicht möglich, eine rechtssichere Regelung muss erst noch geschaffen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.07.2016, OM 375

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