Parksituation in der Straße Im Mellsig
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.10.2016, ST
1446
Betreff: Parksituation in
der Straße Im Mellsig Da die Bebauung an der Straße "Im Mellsig"
schwerpunktmäßig im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus der 1960er Jahre erstellt
wurde, entspricht die Ausstattung mit privaten Stellplätzen nicht den aktuellen
Anforderungen der Parkraumnachfrage. Gleichwohl erachtet der Magistrat
vorrangig die Wohnungseigentümer als verantwortlich für die Schaffung eines
wohnungsnahen Parkraumangebots zur Entlastung des Parkdrucks im öffentlichen
Straßenraum. Insofern tritt der Magistrat auch nicht selbst als Bauherr von
Quartiersgaragen auf, prüft aber fallweise die Unterstützung Dritter bei
derartigen Vorhaben. Für den Bereich "Im Mellsig" ist die Absicht eines
Dritten, eine Quartiersgarage zu errichten, bisher nicht bekannt. Gleichwohl
hat der Magistrat den Bereich anhand des in der Untersuchung "Quartiersgaragen
in Frankfurt am Main" (Büro VKT, März 2005) entwickelten Verfahrens
untersucht. In dieser Untersuchung wurden auf
der Grundlage von Erfahrungswerten zur Akzeptanz bestehender Quartiersgaragen
in einer ersten Stufe anhand der Kriterien Einwohnerdichte und
Beschäftigtenbesatz grundsätzlich geeignete Siedlungsbereiche ermittelt. Dabei
wurden die einzelnen Siedlungsbereiche einer Eignungsstufe A bis E zugeordnet.
Bereiche, die der Stufe A zugeordnet sind, gelten als "sehr gut geeignet", die
der Stufe B als generell "gut geeignet". Standorte, die in Siedlungsbereichen
der Stufe C liegen, sind "im Einzelfall zu prüfen". Die den Stufen D und E
zugeordneten Bereiche gelten als nicht geeignet für einen
Quartiersgaragenstandort. Der angesprochene Bereich "Im Mellsig" in Eschersheim
ist der Stufe C (= im Einzelfall zu prüfen)
zuzuordnen. In der Einzelfallprüfung werden die
Standortvorschläge, die in potenziell geeigneten Siedlungsbereichen liegen,
anhand der Kriterien Einwohnerdichte und Anteil von Nicht-Wohnnutzungen im
Einzugsbereich, Trennwirkung durch Hauptverkehrsstraßen sowie Erreichbarkeit
mit Kfz und zu Fuß bewertet. Hierbei erreicht der angesprochene Bereich nur die
Mindestanforderungen. Vor diesem Hintergrund sieht der Magistrat nur geringe
Chancen für eine erfolgreiche Umsetzung und einen dauerhaft tragfähigen Betrieb
einer zentralen Quartiersgarage "Im Mellsig". Da Stellplätze auch dezentral nicht in größerem
Umfang geschaffen werden können, ohne die Grünflächen und damit den Charakter
und die Wohnqualität der Siedlung zu beeinträchtigen, sind von den Eigentümern
vorrangig Maßnahmen zu ergreifen, die die private Motorisierung senken. Denkbar
wäre die Schaffung einzelner Stellplätze auf privatem Grund in Verbindung mit
einer Kooperation mit Anbietern von stationsgebundenen CarSharing-Fahrzeugen.
Erfahrungswerte besagen, dass ein CarSharing-Fahrzeug 5 bis 10 private
Fahrzeuge ersetzen kann; für zentrale Lagen wurden auch schon höhere
Ersatzquoten nachgewiesen. Die Reservierung von Parkständen im öffentlichen
Straßenraum für CarSharing ist bisher leider nicht möglich, eine rechtssichere
Regelung muss erst noch geschaffen werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 07.07.2016, OM 375