Gefahrenabwehr in den Liegenschaften Ginnheimer Landstraße Nr. 164-180
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2014, ST
1446
Betreff: Gefahrenabwehr in
den Liegenschaften Ginnheimer Landstraße Nr. 164-180 Der Magistrat kann berichten, dass
es in der Vergangenheit einige wenige Hinweise von Mieterinnen und Mietern auf
Instandhaltungsmängel in Wohnungen gegeben hat. In allen Fällen, in denen
wohnungsaufsichtlich relevante Mängel bestanden, wurden diese nach Aufforderung
durch den Magistrat von der Eigentümerin behoben. Zu den Fluren des Gebäudekomplexes ist mitzuteilen,
dass diese teilweise als offene Laubengänge ausgeführt und genehmigt sind. Die
zeitweise vorhandene Verglasung, die von der erteilten Baugenehmigung abwich,
musste aus Gründen des Brandschutzes zurückgebaut werden. Die Küchen der Wohnungen enthalten
zu den Laubengängen hin zu öffnende Fenster. Um die Entrauchung der Wohnungen
über die Flure im Brandfall sicherzustellen, dürfen die Laubengänge nicht
verschlossen werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 11.09.2014, OM 3430