Gefahrenabwehr in den Liegenschaften Ginnheimer Landstraße Nr. 164-180
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Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2014, ST 1446
Betreff: Gefahrenabwehr in den Liegenschaften Ginnheimer Landstraße Nr. 164-180 Der Magistrat kann berichten, dass es in der Vergangenheit einige wenige Hinweise von Mieterinnen und Mietern auf Instandhaltungsmängel in Wohnungen gegeben hat. In allen Fällen, in denen wohnungsaufsichtlich relevante Mängel bestanden, wurden diese nach Aufforderung durch den Magistrat von der Eigentümerin behoben. Zu den Fluren des Gebäudekomplexes ist mitzuteilen, dass diese teilweise als offene Laubengänge ausgeführt und genehmigt sind. Die zeitweise vorhandene Verglasung, die von der erteilten Baugenehmigung abwich, musste aus Gründen des Brandschutzes zurückgebaut werden. Die Küchen der Wohnungen enthalten zu den Laubengängen hin zu öffnende Fenster. Um die Entrauchung der Wohnungen über die Flure im Brandfall sicherzustellen, dürfen die Laubengänge nicht verschlossen werden.