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Kann der östliche Teil der Kalbacher Hauptstraße dauerhaft mit dem Bus erschlossen werden?

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.09.2012, ST 1446 Betreff: Kann der östliche Teil der Kalbacher Hauptstraße dauerhaft mit dem Bus erschlossen werden? Die Führung der beiden Buslinien 28 und 29 über die Talstraße und An der Grünhohl ermöglicht eine sehr gute und verkehrssichere Erreichbarkeit der Schule in Kalbach. Bei einer Verlegung einer der beiden Buslinien würden sich für die Schülerinnen und Schüler, die mit dem Bus die Schule erreichen, Nachteile ergeben. Da die Linie 28 abends und sonntags im Abschnitt zwischen der U-Bahnstation Kalbach und der Endhaltestelle "Hopfenbrunnen" nicht verkehrt, würde bei der Aufteilung des Linienweges auf einer der beiden Strecken zeitweise kein Angebot bestehen. Bei einer Trennung des bislang gemeinsamen Linienweges würde das Angebot für den Fahrgast unübersichtlicher werden. Heute kann aufgrund des sehr dichten Angebots (in der Hauptverkehrszeit acht Fahrten je Stunde plus Verstärkungsfahrten für den Schülerverkehr) praktisch ohne Fahrplankenntnis zur Haltestelle gegangen werden. Durch eine Aufteilung der Fahrten entstünde aufgrund des geringen Abstandes von nur 200 Metern zwischen beiden Streckenvarianten keine deutliche Verbesserung in der Erschließungswirkung. Jedoch entstünden durch die Einrichtung und den Unterhalt neuer Haltestellen zusätzliche Kosten. Aus den genannten Gründen wird eine Aufteilung des gemeinsamen Linienweges der Buslinien 28 und 29 nicht entsprochen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.04.2012, OM 1106

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