Kann der östliche Teil der Kalbacher Hauptstraße dauerhaft mit dem Bus erschlossen werden?
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.09.2012, ST
1446
Betreff: Kann der östliche
Teil der Kalbacher Hauptstraße dauerhaft mit dem Bus erschlossen werden?
Die Führung der beiden Buslinien 28 und 29 über die
Talstraße und An der Grünhohl ermöglicht eine sehr gute und verkehrssichere
Erreichbarkeit der Schule in Kalbach. Bei einer Verlegung einer der beiden
Buslinien würden sich für die Schülerinnen und Schüler, die mit dem Bus die
Schule erreichen, Nachteile ergeben. Da die Linie 28 abends und sonntags im Abschnitt
zwischen der U-Bahnstation Kalbach und der Endhaltestelle "Hopfenbrunnen" nicht
verkehrt, würde bei der Aufteilung des Linienweges auf einer der beiden
Strecken zeitweise kein Angebot bestehen. Bei einer Trennung des bislang gemeinsamen
Linienweges würde das Angebot für den Fahrgast unübersichtlicher werden. Heute
kann aufgrund des sehr dichten Angebots (in der Hauptverkehrszeit acht Fahrten
je Stunde plus Verstärkungsfahrten für den Schülerverkehr) praktisch ohne
Fahrplankenntnis zur Haltestelle gegangen werden. Durch eine Aufteilung der Fahrten entstünde
aufgrund des geringen Abstandes von nur 200 Metern zwischen beiden
Streckenvarianten keine deutliche Verbesserung in der Erschließungswirkung.
Jedoch entstünden durch die Einrichtung und den Unterhalt neuer Haltestellen
zusätzliche Kosten. Aus den
genannten Gründen wird eine Aufteilung des gemeinsamen Linienweges der
Buslinien 28 und 29 nicht entsprochen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende
Vorlage:
Anregung an den Magistrat vom 20.04.2012, OM 1106