Legalisierung eines Parkplatzes vor der Arztpraxis in der Bruno-Stürmer-Straße
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Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2019, ST 1441
Betreff: Legalisierung eines Parkplatzes vor der Arztpraxis in der Bruno-Stürmer-Straße Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat begrüßt die Anstrengungen des Ortsbeirates, für einen ortsansässigen Arzt die Parksituation zu verbessern. Dies unterliegt jedoch insbesondere aus Gleichbehandlungsgründen den Regelungen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), die es verbietet, einzelne Verkehrsteilnehmende zu bevorrechtigen. Bei der betroffenen Fläche handelt es sich um einen Gehweg. Das Befahren sowie Beparken von Gehwegen ist nicht gestattet, sofern dies nicht durch Beschilderung erlaubt ist. Das eingeschränkte Haltverbot (Verkehrszeichen 286 StVO) bezieht sich lediglich auf die Fahrbahn. Der Magistrat wird prüfen, inwieweit das Gehwegparken gegebenenfalls durch Markierung oder durch Anbringung von VZ 315 StVO (Gehwegparken) erlaubt werden kann.