Legalisierung eines Parkplatzes vor der Arztpraxis in der Bruno-Stürmer-Straße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 05.08.2019, ST 1441 Betreff: Legalisierung eines Parkplatzes vor der
Arztpraxis in der Bruno-Stürmer-Straße Vorläufige
Stellungnahme:
Der Magistrat begrüßt die
Anstrengungen des Ortsbeirates, für einen ortsansässigen Arzt die Parksituation
zu verbessern. Dies unterliegt jedoch insbesondere aus Gleichbehandlungsgründen
den Regelungen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), die es verbietet, einzelne
Verkehrsteilnehmende zu bevorrechtigen. Bei der betroffenen Fläche handelt es sich um einen
Gehweg. Das Befahren sowie Beparken von Gehwegen ist nicht gestattet, sofern
dies nicht durch Beschilderung erlaubt ist. Das eingeschränkte Haltverbot
(Verkehrszeichen 286 StVO) bezieht sich lediglich auf die Fahrbahn. Der Magistrat wird prüfen, inwieweit das Gehwegparken
gegebenenfalls durch Markierung oder durch Anbringung von VZ 315 StVO
(Gehwegparken) erlaubt werden kann. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 07.05.2019, V
1241