Maßnahmen für saubere Gehwege
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Der Magistrat stellt Hundekottütenspender ausschließlich in stark frequentierten Grün- und Parkanlagen auf. Die Hundekottütenspender werden dort durch Pat:innen betreut. Bei den in der Anregung genannten Standorten handelt es sich allerdings um öffentlichen Straßenraum. Hier wird die Sauberkeit über die Straßenreinigungssatzung abgedeckt. Für die Entfernung von Hundekot stehen jedoch die Hundebesitzer:innen in der Verantwortung. Hier appelliert der Magistrat ausdrücklich an das Verantwortungsbewusstsein und den Gemeinsinn aller, gemeinsam für mehr Sauberkeit im öffentlichen Bereich zu sorgen.