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Verkehrschaos auf dem Lohrberg endlich beenden: Konsequente Maßnahmen zur Regulierung und Überwachung der Zufahrtsbeschränkungen ergreifen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Um die - nahezu ausschließlich am Wochenende und bei schönem Wetter - auftretenden Verkehrsprobleme auf dem Lohrberg wirksam adressieren zu können, hat der Magistrat verschiedene Überlegungen angestellt und diese mit dem Ortsbeirat 11, dem Pächter der Lohrbergschänke und dem Betriebsleiter des MainÄppelHaus besprochen. Als ein Ergebnis dieser Diskussion wurde überlegt, auf dem Berger Weg eine Einbahnstraße einzurichten und den Lohrbergbus in einem Kreisverkehr zu führen. Der Lohrbergbus sollte den Berger Weg befahren, am Parkplatz halten und dann seine Fahrt über den Klingenweg in Richtung Süden, also in Richtung Wilhelmshöher Straße, fortsetzen. Für eine weitere Detailplanung dieser Ringführung des Lohrbergbusses war jedoch zunächst eine Probefahrt mit dem Lohrbergbus erforderlich. Da die Testfahrt mit dem Lohrbergbus am 03.11.2023 gezeigt hat, dass ein Einbahnstraßen-Ringverkehr mit einem Zweirichtungsverkehr auf dem südlichen Klingenweg nicht möglich ist, kann das angedachte Verkehrskonzept nicht umgesetzt werden. Solange kein neues Verkehrskonzept für den Lohrberg vorliegt, hält die Städtische Verkehrspolizei an ihren bisherigen Kontroll- und Sperrmaßnahmen fest und betreut den Lohrberg auch in diesem Jahr zur wärmeren Jahreszeit und bei entsprechender Witterung mit sechs Bediensteten. Sofern alle legalen Parkmöglichkeiten erschöpft sind, wird die Schranke Berger Weg/ Nußgartenstraße geschlossen und personell besetzt. Zudem wird der Berger Weg an der Ecke zum Seckbacher Kreuzweg mittels Dienstfahrzeug gesperrt. Zufahrende Fahrzeuge werden abgewiesen, außer die Fahrzeugführenden können nachweisen, dass ihr Pkw auf einem Privatgrundstück oder -parkplatz abgestellt werden kann. Dieses sehr personalintensive Einsatzkonzept führt, aufgrund der bei Wochenendarbeit notwendigen Ausgleichstage, zu einer deutlichen Reduzierung des Personalbestands innerhalb der Woche zulasten der generalpräventiven Aufgaben der Städtischen Verkehrspolizei. Zum Austausch der Baumstämme auf den benachbarten Wiesenflächen durch Granitstelen kann seitens des Magistrats mitgeteilt werden, dass inzwischen eine Überprüfung der Grenzverläufe entlang des Berger Weges zu den angrenzenden Wiesen oder Gartengrundstücken erfolgt ist. Zu prüfen war, ob die öffentliche Straßenparzelle ausreichend breit ist, um hier die gewünschten Granitstelen unterzubringen, einschließlich des notwenigen Bankettstreifens von 60 cm, der von der eigentlichen Fahrbahn zu den Pollern einzuhalten wäre. Dabei wurde festgestellt, dass die tatsächlichen Grenzen in weiten Bereichen des Berger Weges zu nah an der ausgebauten Straßenlinie verlaufen oder sogar die Straße überschneiden. Dies bedeutet, dass die gewünschten Granitstelen in weiten Teilen des Straßenverlaufs nicht auf dem öffentlichen Grundstück der Straßenparzelle untergebracht werden können. Wenn der vorhandene, mit Asphalt ausgebaute Straßenverlauf so verbleiben soll und gleichzeitig mit Granitstelen oder Pollern die Bankette vor Falschparkern geschützt werden sollen, können Absperrungen dieser Art nur auf den angrenzenden, meist privaten Grundstücken untergebracht werden.