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Lärmemissionen der U-Bahnen im Bereich zwischen den Haltestellen Zeilweg und Uni Campus Riedberg

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.09.2012, ST 1438 Betreff: Lärmemissionen der U-Bahnen im Bereich zwischen den Haltestellen Zeilweg und Uni Campus Riedberg Für den Betrieb vor dem Jahr 1990 genehmigter Schienenverkehrswege, wie für weite Teile der Gleisanlagen zwischen der Station Zeilweg und dem Abzweig Niederursel, wurden vom Gesetzgeber keine Immissionsgrenzwerte festgelegt. Erst mit der 16. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV), wurde am 12.06.1990 ein Rechtsrahmen erlassen, der für alle danach erstellten und genehmigten Schienenverkehrsanlagen bindend ist. Die im Bereich des Walter-Abschlag-Wegs 13 und der Louis-Pasteur-Straße 22 durch den Schienenverkehrsbetrieb entstehenden Schallpegel wurden im Rahmen eines Gutachtens ermittelt. Die Messungen zeigen, dass auch auf der alten, durch Immissionsgrenzwerte nicht reglementierten Strecke, die für Neubauten vorgegebenen Beurteilungspegel der 16. BImSchV nicht überschritten werden. Dennoch wurden, unabhängig von den bereits installierten Schienenschmier- und Benetzungsanlagen zwischen den Stationen Zeilweg, Heddernheimer Landstraße und Niederursel, für den Abzweig U1 - U3/U8 zwei weitere Anlagen beauftragt. Damit wird dann der gesamte Gleisbogen zwischen der Station Heddernheimer Landstraße bis hin zum "Hundertwasser-Kindergarten" in Richtung Stadtzentrum geräuschmindernd behandelt. Diese Anlagen werden bis Ende September eingebaut und in Betrieb genommen. Zusätzlich werden die Schienenschmier- und Benetzungsanlagen im Bereich Krautgartenweg mit neuen Applikatoren ausgestattet, die eine bessere Schmierung zwischen Schienenflanke und Spurkranz der Stadtbahnen erbringen. Bestätigen die durchzuführenden Untersuchungen die von den Herstellern versprochene zusätzliche Reduzierung der Kurvengeräusche, werden auch die anderen Benetzungsanlagen entsprechend nachgerüstet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.08.2011, OM 236