Lärmemissionen der U-Bahnen im Bereich zwischen den Haltestellen Zeilweg und Uni Campus Riedberg
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.09.2012, ST
1438
Betreff: Lärmemissionen der
U-Bahnen im Bereich zwischen den Haltestellen Zeilweg und Uni Campus
Riedberg Für den Betrieb vor dem Jahr 1990 genehmigter
Schienenverkehrswege, wie für weite Teile der Gleisanlagen zwischen der Station
Zeilweg und dem Abzweig Niederursel, wurden vom Gesetzgeber keine
Immissionsgrenzwerte festgelegt. Erst mit der 16. Verordnung zur Durchführung
des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung - 16.
BImSchV), wurde am 12.06.1990 ein Rechtsrahmen erlassen, der für alle danach
erstellten und genehmigten Schienenverkehrsanlagen bindend ist. Die im Bereich des Walter-Abschlag-Wegs 13 und der
Louis-Pasteur-Straße 22 durch den Schienenverkehrsbetrieb entstehenden
Schallpegel wurden im Rahmen eines Gutachtens ermittelt. Die Messungen zeigen,
dass auch auf der alten, durch Immissionsgrenzwerte nicht reglementierten
Strecke, die für Neubauten vorgegebenen Beurteilungspegel der 16. BImSchV nicht
überschritten werden. Dennoch wurden, unabhängig von den bereits
installierten Schienenschmier- und Benetzungsanlagen zwischen den Stationen
Zeilweg, Heddernheimer Landstraße und Niederursel, für den Abzweig U1 - U3/U8
zwei weitere Anlagen beauftragt. Damit wird dann der gesamte Gleisbogen
zwischen der Station Heddernheimer Landstraße bis hin zum
"Hundertwasser-Kindergarten" in Richtung Stadtzentrum geräuschmindernd
behandelt. Diese Anlagen werden bis Ende September eingebaut und in Betrieb
genommen. Zusätzlich werden die
Schienenschmier- und Benetzungsanlagen im Bereich Krautgartenweg mit neuen
Applikatoren ausgestattet, die eine bessere Schmierung zwischen Schienenflanke
und Spurkranz der Stadtbahnen erbringen. Bestätigen die durchzuführenden
Untersuchungen die von den Herstellern versprochene zusätzliche Reduzierung der
Kurvengeräusche, werden auch die anderen Benetzungsanlagen entsprechend
nachgerüstet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende
Vorlage:
Anregung an den Magistrat vom 11.08.2011, OM 236