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Sportplatzanlagen im Hafenpark - Beleuchtung

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Das aktuelle Anliegen des Ortsbeirates ist für den Magistrat grundsätzlich nachvollziehbar: Aus Sicht der Sporttreibenden ist es sicher wünschenswert, den Hafenpark auch in den Abendstunden länger nutzen zu können. Das Fachamt weist explizit darauf hin, dass es sich bei den vorhandenen Flächen zur informellen, sportlichen Betätigung nicht um Sportanlagen handelt. Der Hafenpark wurde gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplans B 799/B799Ä als öffentliche Grünfläche entwickelt. Das Beleuchten von öffentlichen Grünanlagen wird durch den Magistrat grundsätzlich abgelehnt. Ausnahme hiervon werden nur für Schulwege oder übergeordnete Wegeverbindungen getroffen. Darüber hinaus befindet sich der Park im Landschaftsschutzgebiet, Zone I. Entsprechend soll und muss gemäß den gesetzlichen Vorgaben auch den Belangen des Schutzes der Fauna Rechnung getragen werden - somit muss es Zeiten geben, in denen es tatsächlich dunkel ist. Zudem soll ein möglicher Konflikt zwischen dem öffentlichen Raum und der angrenzenden Wohnbebauung gerade zu den nächtlichen Ruhezeiten vermieden werden. In direkter Nachbarschaft des Parks entstehen zurzeit entlang der Mayfahrtstraße und der Honsellstraße Wohnungen in großer Zahl. Hier entstünde durch eine zusätzliche Beleuchtung und damit der Nutzung der Sportfläche in den späten Abendstunden ein erhebliches Beschwerdepotential.

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