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Parksituation Eschersheimer Landstraße südlich der Eduard-Rüppell-Straße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Bei der vom Ortsbeirat beschriebenen Örtlichkeit in der Eschersheimer Landstraße (Schrägparkbuchten zwischen Eberhard-Beckmann-Anlage und Eduard-Rüppell-Straße) wurden alle Parkbuchten bereits im vergangenen Jahr auf mehrfaches Bitten der Geschäftsanlieger hin mit Verkehrszechen 286-10, -20 und -30 Straßenverkehrs-Ordnung "eingeschränktes Haltverbot" und den Zusätzen "werktags 07-17 Uhr" und "auf dem Seitenstreifen" angeordnet, um Dauerparker vor den Ladengeschäften zu vermeiden. Alternativ wird angeboten, für die Schrägparkplätze das Parken am Parkscheinautomaten (vergleichbar u. a. mit Maybachstraße) einzurichten. Um hier eine Doppel-Beparkung (zwei Fahrzeuge hintereinander) zu unterbinden, sollten dann in jeder Parkbucht z. B. Fahrradbügel aufgestellt werden, um die Tiefe der Parkplätze zu begrenzen. Der Ortsbeirat wird hier um ein entsprechendes Votum gebeten.

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