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Verfügung und Durchsetzung der ursprünglichen Parkanordnung vor der Liegenschaft Goldbergweg 5-7

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2019, ST 1434

Betreff: Verfügung und Durchsetzung der ursprünglichen Parkanordnung vor der Liegenschaft Goldbergweg 5-7 Mit Beendigung der Baumaßnahme wurden die das Schrägparken anordnende Beschilderung sowie die dazugehörige Markierung entfernt. Gemäß § 12, Absatz 4, Straßenverkehrs-Ordnung ist zum Parken an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren, eine Anordnung des Längsparkens ist daher nicht notwendig. Die Städtische Verkehrspolizei wird mittels Informationsschreiben die Verkehrsteilnehmenden über Ihr Fehlverhalten informieren und im Anschluss auch sanktionieren.

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