Verfügung und Durchsetzung der ursprünglichen Parkanordnung vor der Liegenschaft Goldbergweg 5-7
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 05.08.2019, ST 1434 Betreff: Verfügung und Durchsetzung der
ursprünglichen Parkanordnung vor der Liegenschaft Goldbergweg 5-7
Mit
Beendigung der Baumaßnahme wurden die das Schrägparken anordnende Beschilderung
sowie die dazugehörige Markierung entfernt. Gemäß § 12, Absatz 4, Straßenverkehrs-Ordnung ist zum
Parken an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren, eine Anordnung des
Längsparkens ist daher nicht notwendig. Die Städtische Verkehrspolizei wird mittels
Informationsschreiben die Verkehrsteilnehmenden über Ihr Fehlverhalten
informieren und im Anschluss auch sanktionieren. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 10.05.2019, V
1263