Fußweg am Liederbach
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2014, ST
1434
Betreff: Fußweg am
Liederbach Der Magistrat wird der
vorliegenden Anregung grundsätzlich entsprechen. Allerdings muss darauf
hingewiesen werden, dass der angesprochene Fußweg keine eigene, sich
durchgehend im städtischen Eigentum befindende Wegeparzelle besitzt.
Der Fußweg gehört teilweise zu den angrenzenden
privaten Gartengrundstücken am Augrabenweg und der Stegerwaldstraße. Lediglich
das Gewässerbett des Liederbaches steht im Eigentum der Stadt. Dieses zu
unterhalten, ist Pflicht der Stadt. Zu diesem Zweck ist das Betreten der
angrenzenden Grundstücke von den jeweiligen Eigentümern zu dulden. Obzwar hiernach keine Verpflichtung der Stadt zur
Sanierung des Fußwegs besteht, hat der Magistrat in der Vergangenheit im Rahmen
der Unterhaltung des Bachbetts die Bäume und Sträucher entlang des Bachlaufes
immer wieder zurückgeschnitten und die Bäume und größere Sträucher mindestens
jährlich auf Totholz, Krankheiten, Schäden und andere Auffälligkeiten überprüft
und soweit notwendig Baumpflegearbeiten durchgeführt. Ebenfalls wird die
Bepflanzung am öffentlich zugänglichen Uferweg aus Verkehrssicherungsgründen
regelmäßig überprüft und durch den Rückschnitt der niedrigen Sträucher direkt
am Weg dessen ungehinderte Begehbarkeit gewährleistet. Der Magistrat bittet jedoch um Verständnis, dass er
aus den eingangs genannten Gründen, für über diese Pflegearbeiten hinausgehende
Ausbesserungsarbeiten am Weg selbst, keine originäre Zuständigkeit erkennen
kann. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 08.07.2014, OM 3278