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Fußweg am Liederbach

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2014, ST 1434 Betreff: Fußweg am Liederbach Der Magistrat wird der vorliegenden Anregung grundsätzlich entsprechen. Allerdings muss darauf hingewiesen werden, dass der angesprochene Fußweg keine eigene, sich durchgehend im städtischen Eigentum befindende Wegeparzelle besitzt. Der Fußweg gehört teilweise zu den angrenzenden privaten Gartengrundstücken am Augrabenweg und der Stegerwaldstraße. Lediglich das Gewässerbett des Liederbaches steht im Eigentum der Stadt. Dieses zu unterhalten, ist Pflicht der Stadt. Zu diesem Zweck ist das Betreten der angrenzenden Grundstücke von den jeweiligen Eigentümern zu dulden. Obzwar hiernach keine Verpflichtung der Stadt zur Sanierung des Fußwegs besteht, hat der Magistrat in der Vergangenheit im Rahmen der Unterhaltung des Bachbetts die Bäume und Sträucher entlang des Bachlaufes immer wieder zurückgeschnitten und die Bäume und größere Sträucher mindestens jährlich auf Totholz, Krankheiten, Schäden und andere Auffälligkeiten überprüft und soweit notwendig Baumpflegearbeiten durchgeführt. Ebenfalls wird die Bepflanzung am öffentlich zugänglichen Uferweg aus Verkehrssicherungsgründen regelmäßig überprüft und durch den Rückschnitt der niedrigen Sträucher direkt am Weg dessen ungehinderte Begehbarkeit gewährleistet. Der Magistrat bittet jedoch um Verständnis, dass er aus den eingangs genannten Gründen, für über diese Pflegearbeiten hinausgehende Ausbesserungsarbeiten am Weg selbst, keine originäre Zuständigkeit erkennen kann. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.07.2014, OM 3278

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