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Westerwaldstraße/Auf der Schanz

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.09.2012, ST 1434 Betreff: Westerwaldstraße/Auf der Schanz Bei dem geschilderten Verhalten handelt es sich offenbar um bewusste Verstöße, zumal nach den Bestimmungen der Straßenverkehrs-Ordnung bekannt ist, dass das Parken vor und nach Einmündungen bis zu je 5 Meter unzulässig ist. Verkehrszeichen, die lediglich gesetzliche Regelungen wiedergeben, dürfen aufgrund des Verbots der Doppel- und Überbeschilderung nicht angeordnet werden. Aufgrund der sehr engen Straßen- und Gehwegverhältnisse können leider keine bauliche Maßnahme umgesetzt werden, die das illegale Parken verhindern. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.05.2012, OM 1199

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