Westerwaldstraße/Auf der Schanz
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.09.2012, ST
1434
Betreff: Westerwaldstraße/Auf der Schanz Bei dem geschilderten Verhalten handelt es sich
offenbar um bewusste Verstöße, zumal nach den Bestimmungen der
Straßenverkehrs-Ordnung bekannt ist, dass das Parken vor und nach Einmündungen
bis zu je 5 Meter unzulässig ist. Verkehrszeichen, die lediglich gesetzliche
Regelungen wiedergeben, dürfen aufgrund des Verbots der Doppel- und
Überbeschilderung nicht angeordnet werden. Aufgrund der sehr engen Straßen- und
Gehwegverhältnisse können leider keine bauliche Maßnahme umgesetzt werden, die
das illegale Parken verhindern. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende
Vorlage:
Anregung an den Magistrat vom 15.05.2012, OM 1199