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Fahrradbügel für die T-Kreuzung zwischen dem Strahlenberger Weg und Im Bärengarten

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat kann der Anregung nicht entsprechen. Es handelt sich bei der vom Ortsbeirat aufgeführten Markierung nicht um eine Sperrfläche, sondern um eine Zick-Zack-Linie (VZ 299). Auf dieser darf zwar nicht gehalten oder geparkt werden, man darf sie aber überfahren. Dort können also keine Fahrradbügel oder Stahlabweiser angebracht werden. Bei Zuwiderhandlungen einzelner Verkehrsteilnehmenden kann die städtische Verkehrspolizei telefonisch unter 069/2123636-0 kontaktiert werden (Montag bis Freitag von 7 bis 22 Uhr und samstags von 10 bis 18 Uhr).

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