Wochenmarkt im Frankfurter Bogen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2013, ST
1433
Betreff: Wochenmarkt im
Frankfurter Bogen Zu 1. Die Busspur ist eindeutig
als solche gekennzeichnet. In der Weilbrunnstraße wird durch eine
Sackgassenbeschilderung darauf hingewiesen, dass keine Durchfahrtsmöglichkeit
besteht. Das umliegende Areal am Gravensteiner-Platz wird durch das
Straßenverkehrsamt-Verkehrssicherheit überwacht. Die im Zuge der Überwachung
festgestellten Verkehrsordnungswidrigkeiten werden geahndet. Gezielte, auf die
genannte Problematik gerichtete Kontrollen, die zu einer dauerhaften
Entspannung führen würden, sind jedoch aufgrund der eingeschränkten personellen
Ressourcen, mit denen die vielfältigen Aufgabengebiete abgedeckt werden müssen,
nicht dauerhaft darstellbar. Zu 2. Im Umfeld des Gravensteiner-Platzes sind die
Parkmöglichkeiten nicht bewirtschaftet und stehen daher grundsätzlich auch den
Marktbeschickern zur Verfügung. Eine Reservierung für diese ist jedoch
rechtlich nicht möglich. Das Straßenverkehrsamt erklärte dem Landesverband für Markthandel und Schausteller Hessen e. V. in
der Vergangenheit bereits deutlich, dass zum ganztägigen Parken von Fahrzeugen
im Bereich der Fußgängerzone keinesfalls Genehmigungen erteilt werden. Aus
Sicht des Straßenverkehrsamtes könnte auch innerhalb der Marktfläche das
Abstellen der Beschickerfahrzeuge organisiert werden. Zu 3. Am Gravensteiner-Platz stehen außer den
Flächen für das Straßenbegleitgrün lediglich öffentliche Verkehrsflächen zur
Verfügung, die nicht geeignet sind für einen längeren Zeitraum ein
Toilettenhäuschen aufzunehmen. Zu 4. und 5. Der Wochenmarkt im Frankfurter Bogen am
Gravensteiner-Platz wird vom Landesverband für Markthandel und Schausteller
Hessen e. V. veranstaltet, welcher im Rahmen der ihm eingeräumten
Flächennutzung auch für die Reinigung, Abfallentsorgung und die Durchführung
des Winterdienstes während des gesamten Marktbetriebs auf eigene Kosten
verantwortlich ist. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 25.06.2013, OM 2324