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Wochenmarkt im Frankfurter Bogen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2013, ST 1433 Betreff: Wochenmarkt im Frankfurter Bogen Zu 1. Die Busspur ist eindeutig als solche gekennzeichnet. In der Weilbrunnstraße wird durch eine Sackgassenbeschilderung darauf hingewiesen, dass keine Durchfahrtsmöglichkeit besteht. Das umliegende Areal am Gravensteiner-Platz wird durch das Straßenverkehrsamt-Verkehrssicherheit überwacht. Die im Zuge der Überwachung festgestellten Verkehrsordnungswidrigkeiten werden geahndet. Gezielte, auf die genannte Problematik gerichtete Kontrollen, die zu einer dauerhaften Entspannung führen würden, sind jedoch aufgrund der eingeschränkten personellen Ressourcen, mit denen die vielfältigen Aufgabengebiete abgedeckt werden müssen, nicht dauerhaft darstellbar. Zu 2. Im Umfeld des Gravensteiner-Platzes sind die Parkmöglichkeiten nicht bewirtschaftet und stehen daher grundsätzlich auch den Marktbeschickern zur Verfügung. Eine Reservierung für diese ist jedoch rechtlich nicht möglich. Das Straßenverkehrsamt erklärte dem Landesverband für Markthandel und Schausteller Hessen e. V. in der Vergangenheit bereits deutlich, dass zum ganztägigen Parken von Fahrzeugen im Bereich der Fußgängerzone keinesfalls Genehmigungen erteilt werden. Aus Sicht des Straßenverkehrsamtes könnte auch innerhalb der Marktfläche das Abstellen der Beschickerfahrzeuge organisiert werden. Zu 3. Am Gravensteiner-Platz stehen außer den Flächen für das Straßenbegleitgrün lediglich öffentliche Verkehrsflächen zur Verfügung, die nicht geeignet sind für einen längeren Zeitraum ein Toilettenhäuschen aufzunehmen. Zu 4. und 5. Der Wochenmarkt im Frankfurter Bogen am Gravensteiner-Platz wird vom Landesverband für Markthandel und Schausteller Hessen e. V. veranstaltet, welcher im Rahmen der ihm eingeräumten Flächennutzung auch für die Reinigung, Abfallentsorgung und die Durchführung des Winterdienstes während des gesamten Marktbetriebs auf eigene Kosten verantwortlich ist. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.06.2013, OM 2324

Verknüpfte Vorlagen