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Umsetzung berechtigter Anwohneranliegen im Bereich Ginnheimer Landstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2011, ST 1432

Betreff: Umsetzung berechtigter Anwohneranliegen im Bereich Ginnheimer Landstraße Zu

  1. Wie der Magistrat in seinen Berichten B 727 vom 29.10.1999 und B 381 vom 29.05.2000 ausführte, soll von einer generellen Einführung einer Parkscheibenregelung im Stadtgebiet abgesehen werden. Zwar wurden in den verschiedenen Versuchsgebieten auch positive Erfahrungen gemacht, diesen stehen jedoch überwiegende negative Erfahrungen, insbesondere hinsichtlich einer effizienten Überwachung, gegenüber. Im Ergebnis hält der Magistrat daher lediglich in den ländlichen Bereichen Frankfurts eine Parkscheibenregelung für sinnvoll. Zu

  2. Um den angesprochenen Gehweg dauerhaft gegen ein verbotswidriges Parken abzusichern, werden zwischen der Bushaltestelle und dem Kiosk unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten auf einer Länge von etwa 30 m Montagegitter sowie Fahrradständer installiert. Zu

  3. Im Zuge des geplanten barrierefreien Ausbaus ist vorgesehen, die Haltestelle "Ginnheim" aus der Ginnheimer Landstraße in die Platenstraße zu verlegen. Zu

  4. Wie bereits in der Stellungnahme ST 144 vom 11.01.2010 vorgetragen, erfüllt die angesprochene Örtlichkeit die geometrischen Voraussetzungen zur Anlage eines kleinen Kreisverkehrsplatzes. Im Zuge der Herstellung ergäbe sich auch der Handlungsspielraum zur Verbreiterung des Gehwegs der Ginnheimer Landstraße zwischen den Einmündungen Am Eichenloh und der Platenstraße. Es wird hinzugefügt, dass eine Überprüfung vor ort ergeben hat, dass die dortige Warenauslage aus Gründen der Verkehrssicherheit für den fußläufigen Verkehr nicht länger genehmigungsfähig ist. Da der Gehweg nunmehr in seiner ganzen Breite nutzbar ist, werden gegenwärtig umfangreiche bauliche Veränderungen in der Gehwegfläche nicht in Erwägung gezogen. Zu

  5. Die Installation einer stationären Rotlichtüberwachung an der Ecke vor der Brücke ist gegenwärtig nicht vorgesehen. Diese Anlagen sollen grundsätzlich an Unfallschwerpunkten installiert werden. Ein solcher Schwerpunkt ist an der genannten Örtlichkeit nicht zu erkennen. Zu

  6. Der linksabbiegende Verkehr in die Platenstraße aus Richtung Alt-Ginnheim wird separat geschaltet. Er erhält eine eigene richtungsbezogene Freigabe, die durch den Signalgeber mit Linkspfeil angezeigt wird. Durch die richtungsbezogene Freigabe tangiert dieser Verkehrsstrom nicht den querenden Fußgängerverkehr über die Platenstraße. Eine gleichzeitige Freigabe des linksabbiegenden Verkehrs aus der nördlichen Ginnheimer Landstraße mit dem Fußgängerverkehr über die Platenstraße erfolgt daher zu keinem Zeitpunkt. Von daher ist die Installation eines Gelbblinkers nicht erforderlich. Zu

  7. Eine durchgehende Überwachung des Parkplatzes ist personell leider nicht leistbar. Wie in der Stellungnahme ST 1005/09 bereits ausgeführt, wäre die Anlage eines Kreisverkehrs realisierbar. Hierdurch würde sich die gegenwärtige Problematik erledigen.