Dreckecke Moselstraße/Gutleutstraße dauerhaft beseitigen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Zu 1: Der Magistrat bedauert, diesem Punkt der Anregung nicht entsprechen zu können. Die Liegenschaft befindet sich in privatem Eigentum. Sie liegt im räumlichen Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes B527, dessen planungsrechtliche Vorgaben eingehalten werden. Um eine Fremdnutzung von Außenanlagen, respektive Vorgärten, zu vermeiden, führt der Magistrat regelmäßige Beratungsgespräche mit den Eigentümern. Dabei setzt sich der Magistrat aktiv für mögliche Umgestaltungen ein. Zu 2: Der Magistrat entspricht der Anregung. Das Versetzen des Altkleidercontainers ist bereits veranlasst.