Absicherung gegen Falschparker
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2011, ST 1429
Betreff: Absicherung gegen Falschparker Die Wittelsbacherallee sowie der angesprochene Bereich unterliegen der regelmäßigen Überwachung durch die Stadtpolizei-Verkehrssicherheit, sodass gegenwärtig kein Erfordernis besteht, die barrierefreien Querungsmöglichkeiten baulich abzusichern. Fahrzeugführer, deren Fahrzeuge vor abgesenkten Bordsteinen abgestellt sind, die als Querungshilfe dienen, werden verwarnt. Im Bedarfsfall werden die Fahrzeuge abgeschleppt.