Gefährlicher Weg zur Drachenhöhle
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2019, ST 1427
Betreff: Gefährlicher Weg zur Drachenhöhle Der Gehweg ist in diesem Bereich lediglich 1,40 Meter breit und bietet nicht genug Aufstellfläche. Aus diesem Grund kann kein Fußgängerüberweg eingerichtet werden.