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Gefährlicher Weg zur Drachenhöhle

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2019, ST 1427

Betreff: Gefährlicher Weg zur Drachenhöhle Der Gehweg ist in diesem Bereich lediglich 1,40 Meter breit und bietet nicht genug Aufstellfläche. Aus diesem Grund kann kein Fußgängerüberweg eingerichtet werden.