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Tankstelle in der Hoechster-Farben-Straße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2016, ST 1427

Betreff: Tankstelle in der Hoechster-Farben-Straße Die Verkehrsregelung an den Zufahrten zur Tankstelle der Hoechster-Farben-Straße ist durch die doppelt durchgezogene Linie klar erkennbar. Bauliche Fahrbahntrennungen können nur an Unfallhäufungsstellen angelegt werden, zu denen der Straßenabschnitt an den Zufahrten zur Tankstelle der Hoechster-Farben-Straße nicht zählt. Weitere Maßnahmen sind daher nicht notwendig.

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