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Tankstelle in der Hoechster-Farben-Straße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2016, ST 1427 Betreff: Tankstelle in der Hoechster-Farben-Straße Die Verkehrsregelung an den Zufahrten zur Tankstelle der Hoechster-Farben-Straße ist durch die doppelt durchgezogene Linie klar erkennbar. Bauliche Fahrbahntrennungen können nur an Unfallhäufungsstellen angelegt werden, zu denen der Straßenabschnitt an den Zufahrten zur Tankstelle der Hoechster-Farben-Straße nicht zählt. Weitere Maßnahmen sind daher nicht notwendig. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 28.06.2016, V 70

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