Tankstelle in der Hoechster-Farben-Straße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2016, ST
1427
Betreff: Tankstelle in der
Hoechster-Farben-Straße Die Verkehrsregelung an den
Zufahrten zur Tankstelle der Hoechster-Farben-Straße ist durch die doppelt
durchgezogene Linie klar erkennbar. Bauliche Fahrbahntrennungen können nur an
Unfallhäufungsstellen angelegt werden, zu denen der Straßenabschnitt an den
Zufahrten zur Tankstelle der Hoechster-Farben-Straße nicht zählt. Weitere
Maßnahmen sind daher nicht notwendig. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 28.06.2016, V 70