Tankstelle in der Hoechster-Farben-Straße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2016, ST 1427
Betreff: Tankstelle in der Hoechster-Farben-Straße Die Verkehrsregelung an den Zufahrten zur Tankstelle der Hoechster-Farben-Straße ist durch die doppelt durchgezogene Linie klar erkennbar. Bauliche Fahrbahntrennungen können nur an Unfallhäufungsstellen angelegt werden, zu denen der Straßenabschnitt an den Zufahrten zur Tankstelle der Hoechster-Farben-Straße nicht zählt. Weitere Maßnahmen sind daher nicht notwendig.