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Maskenpflicht im öffentlichen Raum - ausreichend vor Ort darauf hinweisen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Die über die Hessische Corona Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung hinausgehende städtische Verpflichtung zum Tragen von Masken in bestimmten Bereichen wie Innenstadt oder Einkaufsstraßen ist mit Wirkung vom 11.06.2021 aufgehoben worden. Masken müssen nur noch getragen werden, wenn der zum Infektionsschutz erforderliche Abstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann. Damit sind Hinweistafeln für eine allgemeine Maskenpflicht gegenstandslos geworden.

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