Mehr und sicherer Raum für Fußgänger in Kalbach
Stellungnahme des Magistrats
Einleitend möchte der Magistrat darauf hinweisen, dass der öffentliche Verkehrsraum der Kalbacher Hauptstraße mit der Siedlung Kalbach sukzessive im Laufe der Zeit entstanden ist. Allerdings wird stellenweise die zur Verfügung stehende Breite des Verkehrsraumes den heutigen Anforderungen an Gehweg- und Fahrbahnbreiten nicht mehr gerecht. Dieser Problematik wurde bereits vor Jahrzehnten mit dem Bau einer Umgehungsstraße (L 3019) begegnet. So handelt es sich innerhalb Kalbachs meist um Anliegerverkehr. Hinzu kommen die Busse des ÖPNV. Lkw-Verkehr sollte abgesehen von Lieferverkehr ausgeschlossen sein. Wie bei vielen gleichartigen verkehrlichen Situationen im gesamten Stadtgebiet ist ein hohes Maß an gegenseitiger Rücksichtnahme von allen Verkehrsteilnehmenden gefordert. Wenn dies mehr berücksichtigt würde, könnte der Verkehr fließen, ohne, dass zu Fuß Gehende beeinträchtigt würden. Bezüglich der gewünschten Erhöhung der Bordsteinkanten stellt der Magistrat fest, dass Gehwegflächen grundsätzlich mit einer Querneigung in Richtung Fahrbahn herzustellen sind. So wird gewährleistet, dass anfallendes Oberflächenwasser von angrenzenden Liegenschaften weggeleitet wird. Eine Erhöhung der Bordsteine brächte eine Veränderung der Querneigung mit sich. Damit gäbe es ein Gefälle zu den Liegenschaften und das Oberflächenwasser würde nicht mehr in die dafür vorgesehene Rinne auf der Fahrbahn gelangen. Dies wiederum könnte zu Schäden an privatem Eigentum führen. Da die Höhe der Hinterkanten bei Gehwegen maßgeblich von den Grundstücks- und Hauszugängen abhängig ist, kann diese im Bestand in der Regel nicht verändert werden. So bliebe nur das Absenken der Fahrbahn. Da die dafür anfallenden Kosten den erzielten Nutzen nicht rechtfertigen würden, kann der Magistrat diesem Punkt der Anregung nicht nachkommen. Zu
- Der Magistrat kann diesem Punkt der Anregung nicht entsprechen. Die hier angesprochene Beleuchtungsform wird nicht mehr umgesetzt. Dies liegt daran, dass viele Hauseigentümerinnen und -eigentümer der Installation einer Wandverankerung und der entsprechenden Verkabelung nicht zustimmen. Auch entstehen zusätzliche Kosten beispielsweise für die Installation, die Wartung sowie die aufwendigen Zug- und Lastprüfungen der Wandverankerungen. Überdies können spätere energetische Maßnahmen, das Anbringen einer Dämmung an der Fassade zum Beispiel, nicht umgesetzt werden. Zu
- Da Straßenschilder grundsätzlich nicht an Hausfassaden angebracht werden, kann der Magistrat diesem Ansinnen nicht entsprechen. Generell müssen Verkehrszeichen für alle Verkehrsteilnehmenden gut wahrnehmbar aufgestellt werden. Auch gibt es Mindestabstände zu den örtlichen Situationen, vor denen die Verkehrszeichen warnen oder auf die sie hinweisen sollen. Deswegen bleibt meist ohnehin nicht viel Spielraum. Der Magistrat achtet generell darauf, dass Standorte so gewählt werden, dass sie den Fußverkehr möglichst wenig beeinträchtigen. Zu
- Die Kalbacher Hauptstraße dient als einzige Hauptverkehrsstraße durch Kalbach und als Verbindung nach Bonames beziehungsweise zum Riedberg. Eine (teilweise) Einrichtung einer Einbahnstraße ist aufgrund der notwendigen Fahrbeziehungen und mit Blick auf den ÖPNV nicht möglich. Es gibt keinerlei adäquate Alternativen, die als Umfahrung genutzt werden könnten. Den Verkehr zwangsweise über die Seitengassen zu führen, ginge mit einer erhöhten Gefährdung insbesondere des Fußverkehrs einher. Auch die beiden Straßen In der Wink sowie Am Brunnengarten entgegengesetzt als Einbahnstraße einzurichten, hätte weitreichende Umwege der Anwohnenden zur Folge, da dieses Gebiet dann ausschließlich über die nordöstliche Seite Kalbachs anfahrbar wäre. Eine Zufahrt aus dem südwestlichen Ortskern wäre vollständig unterbunden. Auch wären die von der Umfahrung betroffenen Straßen einer erheblichen Mehrbelastung ausgesetzt. Denkbar wäre eventuell eine Einbahnstraße entweder in der Straße In der Wink oder Am Brunnengarten einzurichten. Dies müsste aufgrund der ausschließlichen Nutzung durch Anwohnende jedoch sorgfältig bedacht sein. Erfahrungsgemäß steigt mit der Einrichtung einer Einbahnstraße das Geschwindigkeitsniveau eher an. Zu
- Diese Variante hätte nach Auffassung des Magistrats keine Entlastung, sondern lediglich einer Verlagerung des Verkehrs zur Folge.