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Bahnübergang an der Kreuzerhohl besser sichern

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Zu

  1. Der Bahnübergang Kreuzerhohl ist nach den Vorgaben der Betriebsordnung Straßenbahn geplant, errichtet und abgenommen. Eine zusätzliche Sicherung des Bahnübergangs mit einer Schrankenanlage ist nicht geplant. Zu
  2. Die Kreuzerhohl sowie die umliegenden und angrenzenden Straßen liegen in einer Tempo 30-Zone im alten Ortskern von Niederursel. Beginn und Ende der Tempo-30-Zone sind bereits eindeutig beschildert (Verkehrszeichen 274.2-40 Straßenverkehrs-Ordnung). Eine zusätzliche Beschilderung oder Markierung ist mit dem Grundgedanken der Straßenverkehrsordnung - dem sparsamen Einsatz von Beschilderungen und Markierungen - nicht zu vereinbaren. Zu
  3. Der Magistrat hat sich vor Ort ein Bild von der Lage verschafft und festgestellt, dass sich die Sichtbedingungen nicht von einer Vielzahl anderer Kreuzungsbereiche im Stadtgebiet unterscheiden. Der Straßenverlauf liegt in einer Tempo-30 Zone, in dem die Regelung rechts vor links gilt. Es ist den Verkehrsteilnehmenden hier durchaus zumutbar, sich unter vorsichtigem Annähern und Berücksichtigung der allgemeinen Sorgfaltspflicht gemäß der §§ 1 und 10 der Straßenverkehrsordnung (StVO) in den Querverkehr einzuordnen. Der Magistrat sieht daher von der Installation von Verkehrsspiegeln ab. Zu
  4. Der Magistrat lehnt bauliche Veränderungen zur Geschwindigkeitsreduzierung in der Kreuzerhohl ab. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten beziehungsweise Sichtbeziehungen ist es für alle Verkehrsteilnehmer:innen zwingend erforderlich, sich mit reduzierter Geschwindigkeit dem Knotenpunkt zu nähern. Zudem hat sich in der Praxis gezeigt, dass eingebaute "Rüttelplatten" oder "Rippenplatten" Radfahrer:innen gefährden und vermehrt zu Stürzen führen. Der Magistrat weist zudem darauf hin, dass vermeintlich geschwindigkeitsreduzierende Einbauten meist zu einer höheren Lärm- und Schadstoffbelastung der Anwohnerschaft führen, da abrupt abgebremst und wieder beschleunigt wird.

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