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Aufstellung einer Geschwindigkeitsanzeigeanlage im Berkersheimer Weg

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2016, ST 1423 Betreff: Aufstellung einer Geschwindigkeitsanzeigeanlage im Berkersheimer Weg Der Magistrat teilt das Interesse des Ortsbeirats, die Verkehrssicherheit im Berkersheimer Wegs auf Höhe des Kinderzentrums zu verbessern. Aus diesem Grund wurden am 10. Juni 2016 durch die Schulwegkommission mehrere Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit besprochen, zum Teil sind diese bereits umgesetzt. So wurde beispielweise vor der Kita das Verkehrszeichen (VZ) 136 "Kinder" als Piktogramm auf die Fahrbahn aufgebracht. Des Weiteren wurde vor dem Fußgängerüberweg vor der Kita ein Parkplatz entfernt, wodurch sich die Sicht auf den Fußgängerüberweg verbessert hat. Ein Parkwächter unterbindet das unbefugte Parken. Des Weiteren wurde die Beschilderung des Seitenstreifens hinsichtlich des Parkens optimiert, so dass die Fußgängerüberweg-Beschilderung optisch mehr in den Vordergrund tritt. Zudem wurden im genannten Abschnitt des Berkersheimer Wegs in diesem Jahr bisher 16 Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. Diese ergaben eine Übertretungsquote im sanktionierbaren Bereich von 9 %, weshalb dort weiterhin Kontrollen durchgeführt werden. Von der Aufstellung der vom Ortsbeirat angeregten Geschwindigkeitsmessanlage sieht der Magistrat allerdings ab. Der Berkersheimer Weg auf Höhe des Kinderzentrums befindet sich in einer Tempo-30-Zone und wird nahezu ausschließlich von Anwohnerinnen und Anwohnern genutzt. Eine Möglichkeit für Schleichverkehr oder ähnliches ist nicht gegeben. Die angesprochene mobile Geschwindigkeitsmessanlage wird zudem grundsätzlich nicht dauerhaft an einer Örtlichkeit aufgestellt, da hier sehr schnell ein Gewöhnungseffekt eintritt und die Geschwindigkeitsmessanlage somit wirkungslos wird. Vielmehr wechseln die Messanlagen ihren Standort ca. alle acht Wochen. Die Aufnahme eines weiteren Standortes würde den Wechselturnus für alle Standorte verlängern. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.06.2016, OM 211

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