Aufstellung einer Geschwindigkeitsanzeigeanlage im Berkersheimer Weg
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2016, ST
1423
Betreff: Aufstellung einer
Geschwindigkeitsanzeigeanlage im Berkersheimer Weg Der Magistrat teilt das Interesse
des Ortsbeirats, die Verkehrssicherheit im Berkersheimer Wegs auf Höhe des
Kinderzentrums zu verbessern. Aus diesem Grund wurden am 10. Juni 2016 durch
die Schulwegkommission mehrere Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit
besprochen, zum Teil sind diese bereits umgesetzt. So wurde beispielweise vor der Kita das
Verkehrszeichen (VZ) 136 "Kinder" als
Piktogramm auf die Fahrbahn aufgebracht. Des Weiteren wurde vor
dem
Fußgängerüberweg vor der Kita ein
Parkplatz entfernt, wodurch sich die Sicht auf den Fußgängerüberweg verbessert
hat. Ein Parkwächter unterbindet das unbefugte Parken. Des Weiteren wurde die
Beschilderung des Seitenstreifens hinsichtlich des Parkens optimiert, so dass
die Fußgängerüberweg-Beschilderung optisch mehr in den Vordergrund tritt.
Zudem wurden im genannten Abschnitt des
Berkersheimer Wegs in diesem Jahr bisher 16 Geschwindigkeitskontrollen
durchgeführt. Diese ergaben eine
Übertretungsquote im sanktionierbaren Bereich von 9 %,
weshalb dort weiterhin Kontrollen durchgeführt werden. Von der Aufstellung der vom Ortsbeirat angeregten
Geschwindigkeitsmessanlage sieht der Magistrat allerdings ab. Der Berkersheimer
Weg auf Höhe des Kinderzentrums befindet sich in einer Tempo-30-Zone und wird
nahezu ausschließlich von Anwohnerinnen und Anwohnern genutzt. Eine Möglichkeit
für Schleichverkehr oder ähnliches ist nicht gegeben. Die angesprochene mobile Geschwindigkeitsmessanlage
wird zudem grundsätzlich nicht dauerhaft an einer Örtlichkeit aufgestellt, da
hier sehr schnell ein Gewöhnungseffekt eintritt und die
Geschwindigkeitsmessanlage somit wirkungslos wird. Vielmehr
wechseln die Messanlagen ihren Standort ca. alle acht Wochen. Die
Aufnahme eines weiteren Standortes würde den Wechselturnus für alle Standorte
verlängern. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 28.06.2016, OM 211