Grundstück Ziegelhüttenweg 32
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 20.09.2013, ST
1422
Betreff: Grundstück
Ziegelhüttenweg 32 Die Grundstücke Ziegelhüttenweg
30-32 liegen teilweise im Bereich des Fluchtlinienplans F1620 und grenzen
rückwärtig an die Bahntrasse. Das Gebiet ist bauplanungsrechtlich nach § 34
Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen und wird als allgemeines Wohngebiet (WA)
eingestuft. Die Bebauung besteht im Wesentlichen aus einfachen und niedrigen
Gebäuden. Städtebaulich ist eine Aufwertung wünschenswert, eine stärkere
Verdichtung im Hinblick auf die umgebende drei- bis viergeschossige Bebauung
auch planungsrechtlich zulässig. Bereits am 19.06.2012 wurde ein positiver
planungsrechtlicher Bauvorbescheid für eine Bebauung der beiden Grundstücke mit
einem Studentenwohnheim erteilt. Seither werden beim Magistrat Vorberatungen
zur Einreichung von Bauanträgen für den Neubau des Studentenwohnheims sowie für
den Abbruch der Bestandsgebäude geführt. Nach derzeitigem Sachstand wird der
Eingang der Anträge noch in diesem Jahr erwartet. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 28.06.2013, V 787