Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Grundstück Ziegelhüttenweg 32

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 20.09.2013, ST 1422 Betreff: Grundstück Ziegelhüttenweg 32 Die Grundstücke Ziegelhüttenweg 30-32 liegen teilweise im Bereich des Fluchtlinienplans F1620 und grenzen rückwärtig an die Bahntrasse. Das Gebiet ist bauplanungsrechtlich nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen und wird als allgemeines Wohngebiet (WA) eingestuft. Die Bebauung besteht im Wesentlichen aus einfachen und niedrigen Gebäuden. Städtebaulich ist eine Aufwertung wünschenswert, eine stärkere Verdichtung im Hinblick auf die umgebende drei- bis viergeschossige Bebauung auch planungsrechtlich zulässig. Bereits am 19.06.2012 wurde ein positiver planungsrechtlicher Bauvorbescheid für eine Bebauung der beiden Grundstücke mit einem Studentenwohnheim erteilt. Seither werden beim Magistrat Vorberatungen zur Einreichung von Bauanträgen für den Neubau des Studentenwohnheims sowie für den Abbruch der Bestandsgebäude geführt. Nach derzeitigem Sachstand wird der Eingang der Anträge noch in diesem Jahr erwartet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 28.06.2013, V 787

Verknüpfte Vorlagen