Novellierung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main (Hundesteuersatzung)
Stellungnahme des Magistrats
Die Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main besteht seit über 25 Jahren und wurde in dieser Zeit mehrfach geändert, zuletzt mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 23.09.2021, § 651 (M 118 vom 16.08.2021). Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 03.04.2025, § 5936 (NR 998 vom 04.09.2024, NR 1163 vom 19.03.2025) wurde der Magistrat bereits mit der erneuten Überarbeitung der Hundesteuersatzung beauftragt. Im Gegensatz zum bisherigen Satzungsrecht sieht dieser Beschluss eine Ausdehnung des Befreiungstatbestandes für Tiere aus allen Tierheimen, die einen Fundtiervertrag mit der Stadt Frankfurt am Main abgeschlossen haben, vor. Bislang war die Regelung auf Einrichtungen des Tierschutzvereins Frankfurt am Main und Umgebung e. V. beschränkt. Die Aufhebung der Befreiungsbefristung auf zwei Jahre ist, wie die übrigen Anregungen des Ortsbeirats 11, dort allerdings nicht vorgesehen. Die Anregungen des Ortsbeirats 11 zur Änderung der Hundesteuersatzung sind rechtlich umsetzbar und könnten demnach durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen werden, sofern sie dem hier gewünschten Lenkungszweck entsprechen.