Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Anweisung von 30 km/h auf der Bebraer Straße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2017, ST 1419 Betreff: Anweisung von 30 km/h auf der Bebraer Straße Die innerörtliche Regelgeschwindigkeit beträgt grundsätzlich 50 km/h. Alle Geschwindigkeitsbeschränkungen mit Ausnahme von Tempo-30-Zonen müssen den strengen Anforderungen des § 45 Abs. 9 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) genügen. Anordnungen aus Sicherheitsgründen kommen neben Streckenabschnitten mit entsprechenden baulichen Gegebenheiten nur auf Streckenabschnitten in Betracht, deren Unfallgeschehen erheblich über dem vergleichbarer Streckenabschnitte liegt. Laut Auskunft der städtischen Unfallkommission stellt die Bebraer Straße keinen Unfallschwerpunkt dar. Unfallzahlen, die die Reduzierung der gesetzlich zulässigen Höchstgeschwindigkeit rechtfertigen, sind somit nicht vorhanden. Die Bebraer Straße ist eine Grundnetzstraße mit Busverkehr. Die Einrichtung einer Tempo-30-Zone auf einer Grundnetzstraße, speziell mit Busverkehr, ist grundsätzlich zu vermeiden. Generell muss unter anderem ein hoher Querungsbedarf in Verbindung mit hohem Fußgänger- und Radfahrverkehr vorliegen. Aufgrund der relativ geringen Wohnbebauung in der Bebraer Straße scheint dies hier fraglich. Die Eingliederung in die bestehende Tempo 30-Zone in der Birsteiner Straße und Meerholzer Straße ist daher nicht möglich. Die Voraussetzungen, die vorhandene örtliche Geschwindigkeitsbeschränkung auf unter 50 km/h zu reduzieren, sind nicht erfüllt. Aus diesen Gründen kann der Anregung nicht entsprochen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.04.2017, OM 1485

Verknüpfte Vorlagen