Aufstellung (Hunde-) Kotbeutelspender
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Die Standorte wurden geprüft und das Fachamt hält zwei Standorte für realisierbar, eine Abstimmung mit der Patin ist zielführend. Durch die getroffenen Festlegungen zum Aufstellen von Hundekottütenspendern kann das Grünflächenamt Spenderboxen nur noch in den Fällen aufstellen und betreiben, wo das regelmäßige Befüllen der Spender durch Anlieger/-innen oder Nachbar/-innen (Patenschaften) gewährleistet werden kann. Sollten die Patinnen und Paten nicht mehr zur Verfügung stehen, müssen die Hundekottütenspender demontiert werden. Der Ortsbeirat wird gebeten, den Kontakt zwischen der Patin und dem Grünflächenamt herzustellen.