Änderung der Vorfahrtsregelung in der Bebraer Straße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2017, ST
1418
Betreff: Änderung der
Vorfahrtsregelung in der Bebraer Straße Die Bebraer Straße ist eine
Grundnetzstraße mit Busverkehr. Die Vorfahrt ist durch Verkehrszeichen (VZ) 306
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) "Vorfahrtsstraße" auf der Bebraer Straße
geregelt. Dies ist hier deshalb sinnvoll, da so ein flüssiger
Verkehr, vor allem mit Blick auf den dort
verkehrenden Bus, gewährleistet wird. Die von der Bebraer Straße abgehende
Meerholzer Straße ist Teil einer Tempo 30-Zone. Eine Bevorrechtigung der
Meerholzer Straße würde zu gefährlichen Situationen
führen, da schon allein durch die Gestaltung der Straßenkreuzung
der Eindruck entsteht, dass die Bebraer Straße Vorrang hat. Die Gefahr, dass
die Beschilderung hier übersehen würde, ist groß. Aus diesen Gründen wird von einer Änderung der
Vorfahrt in der Bebraer Straße abgesehen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 24.04.2017, OM 1486