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Änderung der Vorfahrtsregelung in der Bebraer Straße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2017, ST 1418 Betreff: Änderung der Vorfahrtsregelung in der Bebraer Straße Die Bebraer Straße ist eine Grundnetzstraße mit Busverkehr. Die Vorfahrt ist durch Verkehrszeichen (VZ) 306 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) "Vorfahrtsstraße" auf der Bebraer Straße geregelt. Dies ist hier deshalb sinnvoll, da so ein flüssiger Verkehr, vor allem mit Blick auf den dort verkehrenden Bus, gewährleistet wird. Die von der Bebraer Straße abgehende Meerholzer Straße ist Teil einer Tempo 30-Zone. Eine Bevorrechtigung der Meerholzer Straße würde zu gefährlichen Situationen führen, da schon allein durch die Gestaltung der Straßenkreuzung der Eindruck entsteht, dass die Bebraer Straße Vorrang hat. Die Gefahr, dass die Beschilderung hier übersehen würde, ist groß. Aus diesen Gründen wird von einer Änderung der Vorfahrt in der Bebraer Straße abgesehen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.04.2017, OM 1486

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