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Maßnahmen gegen die Vermüllung im Bereich Mörfelder Landstraße zwischen Stresemannallee und Aussiger Straße sowie Richard-Strauß-Allee ergreifen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Die genannten Bereiche sind dem Magistrat bekannt. Die vom Ortsbeirat gewünschten Schilder werden aufgestellt. Die Ausführung folgt voraussichtlich im dritten Quartal 2021. Nachdem im März eine starke Vermüllung mit Kleinabfällen festgestellt wurde, hat die Firma FES GmbH eine Grundreinigung durchgeführt. Wie bei wilden Müllablagerungen üblich, wurden Ermittlungen nach dem Verursachenden durchgeführt, die in zwei Fällen erfolgreich waren und zu einer Anzeige geführt haben. Bei Kontrollen im April und Mai stießen die Bediensteten der Stadtpolizei erneut auf Abfälle, deren Verursacher*in nicht ermittelt werden konnte. Da die Verunreinigungen geringer ausgeprägt waren als im März, erfolgte die Beseitigung im Rahmen der turnusmäßigen Straßenreinigung durch die FES. Die Mörfelder Landstraße befindet sich, je nach Abschnitt, in Reinigungsklasse I oder II und wird demnach ein- bis zweimal wöchentlich gereinigt. Die FES GmbH wird im Auftrag des Magistrats weiterhin versuchen, durch zeitnahe Beseitigung vorhandener Verunreinigungen dafür zu sorgen, dass der Eindruck einer Verwahrlosung verhindert wird. Dies ist erfahrungsgemäß der wichtigste Schritt, um zusätzliche Müllablagerungen zu verhindern. Die Mörfelder Landstraße wird von der Stadtpolizei, auch ohne konkrete Beschwerden, punktuell auf illegale Müllablagerungen überprüft, da hier häufiger Probleme mit wildem Sperrmüll und anderen Müllablagerungen auftreten. Viele der Liegenschaften sind an die Siedlungsabfuhr angebunden, sodass eine regelmäßige Sperrmüllabfuhr im vierwöchigen Turnus sichergestellt ist. Eine tägliche, permanente Überwachung bzw. die Errichtung eines abfallpolizeilichen Ermittlungsschwerpunktes ist aus personellen Gründen nicht möglich. Sofern konkrete Beschwerden aus der Bevölkerung zu wilden Ablagerungen eingehen, wird diesen jedoch ausnahmslos nachgegangen. Sofern ein*e Verursacher*in festgestellt werden kann, wird ein entsprechendes Bußgeldverfahren eingeleitet. Hinweis Für ordnungsrechtlich relevante Meldungen steht das Sicherheitstelefon des Ordnungsamtes zur Verfügung: 069 212-44044.