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Fahrradweg auf der Platenstraße zwischen Am Dornbusch und Fallerslebenstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat kann der Anregung aus den nachfolgenden Gründen leider nicht entsprechen: Grundsätzlich wird der Radverkehr in Tempo-30-Zonen im Mischverkehr auf der Fahrbahn geführt. Dies ist im genannten Bereich problemlos möglich und bedarf keiner weiteren Verdeutlichung. Wo ein Radweg vorhanden ist, aber nach der Straßenverkehrsordnung wegen des Zustands oder der Verkehrsregelung keine Benutzungspflicht besteht, kann dieser trotzdem genutzt werden. Auch dies bedarf keiner besonderen Verdeutlichung. An der Einmündung der Fallerslebenstraße in die Platenstraße wurde die "Rechts-vor-links-Regelung" bereits durch ein entsprechendes Verkehrszeichen verdeutlicht. Eine zusätzliche Markierung dort lehnt der Magistrat ab, weil dem Radverkehr so eine Vorfahrt suggeriert werden könnte.

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