Verunreinigungen durch Tauben unter der Eisenbahnbrücke an der Oppenheimer Landstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 20.09.2013, ST
1415
Betreff: Verunreinigungen
durch Tauben unter der Eisenbahnbrücke an der Oppenheimer Landstraße Der Magistrat stellt nach der
rechtlichen Prüfung des Sachverhalts fest, dass die Reinigung und/oder bauliche
Maßnahmen von der Stadt selbst durchzuführen sind. Die Deutsche Bahn AG kann
rechtlich für Maßnahmen zur Minimierung und Eindämmung der Taubenproblematik
nicht belangt werden. Da die Taubenproblematik insbesondere bei vier
Bauwerken im Stadtgebiet bekannt ist, dazu gehört auch die Eisenbahnbrücke an
der Oppenheimer Landstraße, wird derzeit ein Konzept in Zusammenarbeit mit der
Deutschen Bahn AG zur Minimierung und Eindämmung der Verunreinigung durch
Tauben erarbeitet. Das Konzept sieht bauliche Maßnahmen an den Brückenbauwerken
vor, die den Tauben die Möglichkeit zu nisten, zu brüten und zu rasten nimmt
bzw. zumindest erheblich erschwert. Die Umsetzung der baulichen Maßnahmen an den
Bahnbauwerken erfolgt, sobald die Abstimmung mit der DB erfolgt ist. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 24.05.2013, OM 2256