Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Verunreinigungen durch Tauben unter der Eisenbahnbrücke an der Oppenheimer Landstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 20.09.2013, ST 1415 Betreff: Verunreinigungen durch Tauben unter der Eisenbahnbrücke an der Oppenheimer Landstraße Der Magistrat stellt nach der rechtlichen Prüfung des Sachverhalts fest, dass die Reinigung und/oder bauliche Maßnahmen von der Stadt selbst durchzuführen sind. Die Deutsche Bahn AG kann rechtlich für Maßnahmen zur Minimierung und Eindämmung der Taubenproblematik nicht belangt werden. Da die Taubenproblematik insbesondere bei vier Bauwerken im Stadtgebiet bekannt ist, dazu gehört auch die Eisenbahnbrücke an der Oppenheimer Landstraße, wird derzeit ein Konzept in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bahn AG zur Minimierung und Eindämmung der Verunreinigung durch Tauben erarbeitet. Das Konzept sieht bauliche Maßnahmen an den Brückenbauwerken vor, die den Tauben die Möglichkeit zu nisten, zu brüten und zu rasten nimmt bzw. zumindest erheblich erschwert. Die Umsetzung der baulichen Maßnahmen an den Bahnbauwerken erfolgt, sobald die Abstimmung mit der DB erfolgt ist. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.05.2013, OM 2256

Verknüpfte Vorlagen