Radaranlage am Weißkirchener Berg
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2011, ST
1415
Betreff: Radaranlage am
Weißkirchener Berg Der Magistrat deutet den Antrag des
Ortsbeirates dergestalt, dass durch eine Geschwindigkeitsmessanlage die
Einhaltung der Geschwindigkeitsreduzierung unmittelbar zu Beginn der
Tempo-30-Zone Am Weißkirchener Berg erwirkt werden soll. Messstellen können allerdings
frühestens 100 Meter nach der jeweiligen Geschwindigkeitsbeschränkung
eingerichtet werden. Daher würde sich mittels einer fest installierten
Überwachungsanlage der gewünschte Effekt in dem fraglichen Bereich nicht
erreichen lassen. Um
Erkenntnisse über die gefahrenen Geschwindigkeiten zu erlangen, wird zu Beginn
der Tempo-30-Zone Am Weißkirchener Berg zunächst eine Langzeitmessung
durchgeführt. Des Weiteren
werden zur Geschwindigkeitsreduzierung im weiteren Verlauf der Straßen "Am
Weißkirchener Berg" und "Kalbacher Stadtpfad" in unregelmäßigen
Abständen mobile Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 16.09.2011, OM 406