Baustelle in der Speicherstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 05.08.2019, ST 1414 Betreff: Baustelle in der Speicherstraße
Zu 1.: Die
Arbeitsstelle war vom 29. März bis 02. April 2019 unter der zeitlichen Auflage
Freitag bis Dienstag jeweils von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr und Sonntag von 07:00
Uhr bis 20:00 Uhr genehmigt. Die zuständigen Behörden für weitere Genehmigungen
wurden entsprechend informiert. Nach Einschätzung des Magistrats wäre demnach
noch eine Ausnahmegenehmigung nach der Geräte- und
Maschinenlärmschutzverordnung notwendig gewesen. Zu 2.: Bei den Arbeiten handelte es sich um die Sanierung
eines Schachtbauwerks. Zu 3.: Die zeitlichen Vorgaben erfolgten durch die
Baustellenkoordinierungsstelle des Straßenverkehrsamtes. Bei der Speicherstraße handelt es
sich um eine bedeutende West-Ost-Verbindung in der Innenstadt. Daher wurden die
Bauarbeiten für die Nacht, bzw. das Wochenende, angeordnet. Zudem fand ab dem
03.04.2019 die Wartung des Theatertunnels statt; bis dahin musste die Baustelle
beendet sein. Zu 4.: Mit der verkehrsrechtlichen Anordnung wurde gegenüber
dem Antragssteller verfügt, dass sämtliche Anlieger rechtzeitig vor Baubeginn
durch Handzettel über die Art und Dauer der Baumaßnahme sowie der geänderten
Zufahrtsmöglichkeit in Kenntnis zu setzen sind. Zu 5.: Das Ordnungsamt wurde über die Maßnahme und die
zeitlichen Beschränkungen informiert. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 07.05.2019, V
1252