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Baustelle in der Speicherstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2019, ST 1414 Betreff: Baustelle in der Speicherstraße Zu 1.: Die Arbeitsstelle war vom 29. März bis 02. April 2019 unter der zeitlichen Auflage Freitag bis Dienstag jeweils von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr und Sonntag von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr genehmigt. Die zuständigen Behörden für weitere Genehmigungen wurden entsprechend informiert. Nach Einschätzung des Magistrats wäre demnach noch eine Ausnahmegenehmigung nach der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung notwendig gewesen. Zu 2.: Bei den Arbeiten handelte es sich um die Sanierung eines Schachtbauwerks. Zu 3.: Die zeitlichen Vorgaben erfolgten durch die Baustellenkoordinierungsstelle des Straßenverkehrsamtes. Bei der Speicherstraße handelt es sich um eine bedeutende West-Ost-Verbindung in der Innenstadt. Daher wurden die Bauarbeiten für die Nacht, bzw. das Wochenende, angeordnet. Zudem fand ab dem 03.04.2019 die Wartung des Theatertunnels statt; bis dahin musste die Baustelle beendet sein. Zu 4.: Mit der verkehrsrechtlichen Anordnung wurde gegenüber dem Antragssteller verfügt, dass sämtliche Anlieger rechtzeitig vor Baubeginn durch Handzettel über die Art und Dauer der Baumaßnahme sowie der geänderten Zufahrtsmöglichkeit in Kenntnis zu setzen sind. Zu 5.: Das Ordnungsamt wurde über die Maßnahme und die zeitlichen Beschränkungen informiert. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 07.05.2019, V 1252

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