Lkw-Durchfahrtsverbot für die Cronstettenstraße und Berger Straße
Stellungnahme des Magistrats
Zu 1.: In der Holzhausenstraße wurde das Verkehrszeichen (VZ) 253 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) "Verbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t" vor mittlerweile 16 Jahren aufgestellt. Da nach neuerer Rechtsprechung der Kreis berechtigter Verkehrsteilnehmender sehr weit zu fassen ist, ist eine effektive Überwachung nicht, bzw. nur mit einem unverhältnismäßig großen personellen Aufwand möglich. Daher kommt solch eine Beschilderung grundsätzlich nicht mehr zum Einsatz. Die Erfahrung zeigt auch, dass sich Verkehrsteilnehmende nicht an die Beschilderung halten. In der unteren Berger Straße gibt es eine Vielzahl von Einzelhandelsgeschäften. Bei der gewünschten Beschilderung wäre keine Andienung mehr möglich. In der Cronstettenstraße ist eine Aufstellung des VZ denkbar. Die Überwachung lässt sich allerdings nicht gewährleisten. Daher wird gebeten, nochmals im Gremium zu beraten, ob das VZ in der Cronstettenstraße aufgestellt werden soll. Zu 2.: Es können nur Verkehrszeichen gemäß Verkehrszeichen Katalog angeordnet werden. Ein solches Zusatzzeichen existiert nicht, daher ist eine solche Beschilderung nicht zulässig. Generell wird in Verbindung mit dem VZ 253 StVO nur der Zusatz "Anlieger frei" und nicht der Zusatz "Andienung frei" angebracht.