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Koordination von Straßenbaumaßnahmen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat weist darauf hin, dass die Trassenarbeiten Anfang des Jahres bewusst von den geplanten Baumpflanzungen getrennt wurden. Es handelt sich hier um zwei verschiedene Gewerke. Die eingesetzten Baumaschinen waren nicht geeignet, Baumgruben auszukoffern. Die geplanten Baumstandorte liegen zudem nicht auf der Achse des Anfang des Jahres geöffneten Leitungsgrabens, sondern etwa zwei bis drei Meter entfernt in der Mitte des Grünstreifens. Ein Synergieeffekt beim Aufgraben war dadurch nicht gegeben. Der Zeitpunkt der Leitungsverlegung war für Baumpflanzungen außerdem nicht geeignet, da das Frühjahr schon weit fortgeschritten war und Baumpflanzungen vorzugsweise im Herbst erfolgen. Zu

  1. Der Magistrat begrüßt generell die Begrünung im Straßenbereich. Bei der Planung von Straßenbaumaßnahmen - wie einer grundhaften Erneuerung der Straße - wird daher grundsätzlich geprüft, ob weitere Bäume gepflanzt werden können und dies auch zum größten Teil realisiert. Bei kleineren Straßenbaumaßnahmen (zum Beispiel Deckenerneuerung) werden im allgemeinen keine Bäume gepflanzt. Zu
  2. In Zusammenhang mit Straßenbaumaßnahmen werden sämtliche Trassenbetreiber informiert und aufgefordert, ihren Bedarf bezüglich einer Trassenverlegung, -sanierung oder -erneuerung mitzuteilen. Ebenso wird dabei auch ein Rückbau von Gasbeleuchtungsmasten geprüft. Synergien werden entsprechend genutzt. Zu 3. 2018 wurde ein Gesamttrassenplan für die Gießener Straße erstellt und die Pflanzung weiterer Bäume im Mittelstreifen geplant. Nach den erforderlichen ämterübergreifenden Abstimmungen werden die Bäume voraussichtlich in der nächsten Pflanzperiode ab etwa Oktober/November dieses Jahres gepflanzt.