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Den Paulsplatz erhalten - Bebauung verhindern

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 2. Mai 2024 mit dem Beschluss § 4717 die M 30 beschlossen. Im Rahmen der Planung des "Hauses der Demokratie" soll demnach zur Klärung der städtebaulichen und freiräumlichen Aufgabe unter Berücksichtigung des Innenstadtkonzepts (Stadtverordnetenbeschluss vom 16.07.2015, § 6130 (NR 1216)) und des Raum- und Nutzungsprogramms des "Hauses der Demokratie" der Empfehlung der Expert:innenkommission Paulskirche (2023) zunächst ein offener Ideenwettbewerb ausgelobt und durchgeführt werden, der durch einen umfangreichen Beteiligungsprozess begleitet wird. Das Ergebnis dieses Ideenwettbewerbs und der Beteiligungsphase wird dann die Grundlage für einen Stadtverordnetenbeschluss sowohl zum hochbaulichen Realisierungswettbewerb als auch zur Entwicklung des Paulsplatzes sein. Im Zuge der Vorbereitungen für den städtebaulichen Ideenwettbewerb zeigt sich, dass das Areal um die Paulskirche, also zwischen Neue Kräme, Paulsplatz, Berliner Straße/Einmündung Sandgasse, Bethmannstraße/Braubachstraße und Kornmarkt, als Ganzes sowohl städtebaulich als auch freiräumlich betrachtet werden muss. Die Aufenthaltsqualität auf dem Platz östlich der Paulskirche mit Außengastronomie und Bäumen, soll erhalten bleiben, um eine Überhitzung in den Sommermonaten zu verhindern. Westlich der Paulskirche befindet sich eine Grünfläche, deren Pflege und Neugestaltung bereits wiederholt angeregt wurde, um den Bereich zum Verweilen zu nutzen. Lt. Klimafunktionskarte 2016 der Stadt Frankfurt liegen der Paulsplatz mit Paulskirche und Paulsplatz 9 ebenso wie der Römerberg und Römer innerhalb der Innenstadt im Bereich der geringen bis moderaten Überwärmung. Der Main als Luftleitbahn kühler Winde mit meist grünen Uferbereichen sowie die eher lockere Bebauung aus den 1950er-Jahren, wirken der Überhitzung entgegen. Diese positive Aufenthaltsqualität, soll durch das Projekt erhalten und gefördert werden. Die Entscheidung über die Nutzungsverteilungen, Baukörper und Platzgestaltungen in dem gesamten o.g. Bereich ist wie jede planerische kommunale Entscheidung eine Frage der Abwägung unterschiedlicher Anforderungen und Interessen und obliegt dem Stadtparlament.

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