Tempo 30 in der Haingrabenstraße?
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2015, ST
1407
Betreff: Tempo 30 in der
Haingrabenstraße? Da es sich bei der
Haingrabenstraße um eine klassifizierte Straße (Landesstraße 3440) mit
überörtlicher Verkehrsfunktionen handelt, sind Beschränkungen des fließenden
Verkehrs grundsätzlich nur möglich, wenn aufgrund der besonderen örtlichen
Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer
Beeinträchtigung erheblich übersteigt. Diese Situation ist im Unterschied bei der Straße
Alt-Praunheim gegeben, da die Straßencharakteristik der Straße Alt-Praunheim
durch beidseitiges Parken mit geringer nutzbare Breite, Geschäften auf beiden
Straßenseiten und einem erhöhten Querungsbedarf zu Fuß Gehender gekennzeichnet
ist. Der Magistrat bedauert
daher, der Anregung nicht entsprechen zu können. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 07.10.2014, V
1130