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Tempo 30 in der Haingrabenstraße?

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2015, ST 1407

Betreff: Tempo 30 in der Haingrabenstraße? Da es sich bei der Haingrabenstraße um eine klassifizierte Straße (Landesstraße 3440) mit überörtlicher Verkehrsfunktionen handelt, sind Beschränkungen des fließenden Verkehrs grundsätzlich nur möglich, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung erheblich übersteigt. Diese Situation ist im Unterschied bei der Straße Alt-Praunheim gegeben, da die Straßencharakteristik der Straße Alt-Praunheim durch beidseitiges Parken mit geringer nutzbare Breite, Geschäften auf beiden Straßenseiten und einem erhöhten Querungsbedarf zu Fuß Gehender gekennzeichnet ist. Der Magistrat bedauert daher, der Anregung nicht entsprechen zu können.

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