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Radweg in der Gießener Straße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1405 Betreff: Radweg in der Gießener Straße Zu 1.: Mit der kompletten Sperrung der Gießener Straße in nördliche Richtung zwischen Marbachweg und Weinstraße wurde eine ständige Änderung der Verkehrsführung vermieden. Bei der Abwicklung der Baustelle zum Bau von Fahrradwegen in der Gießener Straße kam es darüber hinaus zu mehreren unerwarteten Schwierigkeiten, so dass die Verkehrsführungsplanung immer wieder angepasst werden musste. Eine vorausschauende Bauzeitenplanung (Baufeldplanung) war aus diesem Grunde nur bedingt möglich. Die Verkehrsführungsplanung wurde in Zusammenarbeit der zuständigen Fachämter abgestimmt, angeordnet und für die Bauphasen entsprechend umgesetzt. Zu 2.: Eine Vollsperrung in südlicher Richtung ist nicht bekannt. Gemäß einer Auflage der Feuerwehr war die Durchfahrt in südliche Richtung jederzeit möglich. Generell wurde die Öffentlichkeit über Sperrungen unter anderem durch die "Pressekonferenz Straßenbau 2016" des Amts für Straßenbau und Erschließung informiert. Darüber hinaus wurden Presseinformationen zum Baubeginn und bei wesentlichen Änderungen in der Verkehrsführung veröffentlicht. Außerdem wurden auch die betroffenen Anlieger informiert. Zu 3.: Die Verkehrsführung sowie die erforderlichen Baustellenampeln wurden zwischen den verantwortlichen Stellen abgestimmt und umgesetzt. Absperrungen wurden während der Bauphasen regelmäßig kontrolliert. Für den Fußverkehr wurden stets sichere großräumige Querungsmöglichkeiten angeboten. Zu 4.: Ein Ergebnis der Baumaßnahme ist, dass die Bestandsunterlagen beziehungsweise die Ausführungsplanung der Trassen zukünftig detaillierter erfolgt. So werden zusätzlich zu den Trassenlagen auch Pläne zur Höhe und Dimension der Trassen erstellt. Damit können Konflikte bereits im Vorfeld besser identifiziert werden. Dies führt zu einer Verbesserung der Ausführungsplanung und des Bauablaufs. Zu 5.: Die Vorbereitung, Abstimmung und Koordinierung mit anderen Ämtern und beteiligten Dritten (beispielsweise der Netzdienste Rhein-Main GmbH, Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH) wird weiter optimiert. Zu 6.: Ein weiterführendes Beschwerdemanagement sowie Baustelleninformationen waren im Rahmen dieser Maßnahme noch nicht vorgesehen, werden jedoch bereits bei anderen Maßnahmen umgesetzt. Zu 7. und 8.: Die Maßnahme wurde laut Vortrag des Magistrats vom 19.09.2008 (M 185) mit einer Gesamtsumme von 2.538.000 Euro bewilligt. Dieser Rahmen wurde - trotz einiger Nachträge - eingehalten. Die endgültigen Kosten können erst nach der Gesamtabrechnung der Baumaßnahme benannt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 20.02.2018, OA 229

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