Radweg in der Gießener Straße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST
1405
Betreff: Radweg in der
Gießener Straße Zu 1.: Mit der kompletten Sperrung der Gießener Straße in
nördliche Richtung zwischen Marbachweg und Weinstraße wurde eine ständige
Änderung der Verkehrsführung vermieden. Bei der Abwicklung der Baustelle zum Bau von
Fahrradwegen in der Gießener Straße kam es darüber hinaus zu mehreren
unerwarteten Schwierigkeiten, so dass die Verkehrsführungsplanung immer wieder
angepasst werden musste. Eine vorausschauende Bauzeitenplanung
(Baufeldplanung) war aus diesem Grunde nur bedingt möglich. Die
Verkehrsführungsplanung wurde in Zusammenarbeit der zuständigen Fachämter
abgestimmt, angeordnet und für die Bauphasen entsprechend umgesetzt. Zu 2.: Eine Vollsperrung in südlicher Richtung ist nicht
bekannt. Gemäß einer Auflage der Feuerwehr war die Durchfahrt in südliche
Richtung jederzeit möglich. Generell wurde die Öffentlichkeit über Sperrungen
unter anderem durch die "Pressekonferenz Straßenbau 2016" des Amts für
Straßenbau und Erschließung informiert. Darüber hinaus wurden
Presseinformationen zum Baubeginn und bei wesentlichen Änderungen in der
Verkehrsführung veröffentlicht. Außerdem wurden auch die betroffenen Anlieger
informiert. Zu 3.: Die Verkehrsführung sowie die erforderlichen
Baustellenampeln wurden zwischen den verantwortlichen Stellen abgestimmt und
umgesetzt. Absperrungen wurden während der Bauphasen regelmäßig kontrolliert.
Für den Fußverkehr wurden stets sichere großräumige Querungsmöglichkeiten
angeboten. Zu 4.: Ein Ergebnis der Baumaßnahme ist, dass die
Bestandsunterlagen beziehungsweise die Ausführungsplanung der Trassen zukünftig
detaillierter erfolgt. So werden zusätzlich zu den Trassenlagen auch Pläne
zur Höhe und Dimension der Trassen erstellt. Damit können Konflikte bereits im
Vorfeld besser identifiziert werden. Dies führt zu einer Verbesserung der
Ausführungsplanung und des Bauablaufs. Zu 5.: Die Vorbereitung, Abstimmung und Koordinierung mit
anderen Ämtern und beteiligten Dritten (beispielsweise der Netzdienste
Rhein-Main GmbH, Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH) wird weiter
optimiert. Zu 6.: Ein weiterführendes Beschwerdemanagement sowie
Baustelleninformationen waren im Rahmen dieser Maßnahme noch nicht vorgesehen,
werden jedoch bereits bei anderen Maßnahmen umgesetzt. Zu 7. und 8.: Die Maßnahme wurde laut Vortrag des Magistrats vom
19.09.2008 (M 185) mit einer Gesamtsumme von 2.538.000 Euro bewilligt. Dieser
Rahmen wurde - trotz einiger Nachträge - eingehalten. Die endgültigen Kosten
können erst nach der Gesamtabrechnung der Baumaßnahme benannt werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
20.02.2018, OA 229