Farbliche Markierung in der Straße Alte Fahrt für mehr Sicherheit der Fußgänger
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2016, ST 1404
Betreff: Farbliche Markierung in der Straße Alte Fahrt für mehr Sicherheit der Fußgänger Der Anregung wird dahingehend entsprochen, dass im Rahmen der Baumaßnahme des betroffenen Abschnitts in der Straße Alte Fahrt die Fahrbahn analog der Ausführung im Bornweg geringfügig aufgepflastert wird, so dass auch die Belange der Barrierefreiheit Berücksichtigung finden. Die Erhöhung der Aufmerksamkeit aller Verkehrsteilnehmer wird dadurch gewährleistet. Die Straße Alte Fahrt befindet sich innerhalb der Zone 30. Gemäß StVO sind weitere Markierungen nicht genehmigungsfähig, da es dem Charakter dieser Zone widerspricht.