Markierung der Bordsteinkante an der Haltestelle " Balduinstraße"
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2015, ST
1402
Betreff: Markierung der
Bordsteinkante an der Haltestelle " Balduinstraße" In der Offenbacher Landstraße wird
auf Höhe der Einmündung zur Balduinstraße eine Leitlinie (Verkehrszeichen 340
Straßenverkehrs-Ordnung) zwischen der vorgezogenen und der tatsächlichen
Haltlinie markiert, sodass eine Orientierung für den Fahrverkehr
entsteht. Die
Bordsteinkante entlang der Haltestelle kann nicht markiert werden. Hier handelt
es sich um einen üblichen Bestandteil des Gehweges, der keine separate
Kenntlichmachung benötigt. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 20.03.2015, OM 4012