Markierung der Bordsteinkante an der Haltestelle " Balduinstraße"
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2015, ST 1402
Betreff: Markierung der Bordsteinkante an der Haltestelle " Balduinstraße" In der Offenbacher Landstraße wird auf Höhe der Einmündung zur Balduinstraße eine Leitlinie (Verkehrszeichen 340 Straßenverkehrs-Ordnung) zwischen der vorgezogenen und der tatsächlichen Haltlinie markiert, sodass eine Orientierung für den Fahrverkehr entsteht. Die Bordsteinkante entlang der Haltestelle kann nicht markiert werden. Hier handelt es sich um einen üblichen Bestandteil des Gehweges, der keine separate Kenntlichmachung benötigt.