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Auf den Einsatz von Laubbläsern in den städtischen Grünanlagen verzichten

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Einsatz von Laubblasgeräten in öffentlichen Grünanlagen ist im Rahmen der saisonalen Laubbeseitigung auch weiterhin nicht durch Handarbeit zu ersetzen. Die Laubbeseitigung wurde in den letzten Jahren aus ökologischen Gründen schon erheblich eingeschränkt und im überwiegenden Teil der öffentlichen Grünanlagen auf das Frühjahr verlegt, um das Überwintern vieler Tierarten im und unter dem Laub zu verbessern. Handarbeit ist, so haben es stichprobenartige Versuche vor einiger Zeit ergeben, erheblich personal- und kostenaufwändiger und wegen der eng begrenzten personellen und finanziellen Ressourcen nicht umsetzbar. Bei Neubeschaffungen von Laubblasgeräten werden E-Blasgeräte gewählt.