Verkehrsspiegel Kreuzung Raimundstraße/Fallerslebenstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.01.2019, ST
139
Betreff: Verkehrsspiegel
Kreuzung Raimundstraße/Fallerslebenstraße Der Magistrat kann der Anregung
aus folgenden Gründen nicht nachkommen: Die zuständigen Fachämter haben die Sachlage vor Ort
geprüft. Die Sichtbedingungen lassen es zu, dass Verkehrsteilnehmende sich
vorsichtig in den Querverkehr einordnen (mit Verweis auf § 1 StVO und § 10
StVO). Die Anregung bezieht sich darüber
hinaus auf den öffentlichen Radweg. Verkehrsspiegel sind jedoch ausschließlich
für Kraftfahrzeuge geeignet. Durch Witterungseinflüsse sowie Zerrbilder und den
damit verbundenen Fehleinschätzungen, sind Fußgänger, Radfahrer und gerade
Kinder auf dem Geh- und Radweg nur sehr schlecht zu erkennen und werden oft
durch ihre geringe Körpergröße übersehen. Da die im Verkehrsspiegel scheinbar
freie Sicht meist zu einem zügigen Verlassen der Ausfahrt verleitet, würde hier
eine Unfallquelle geschaffen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 20.09.2018, OM 3740