Verkehrsspiegel Kreuzung Raimundstraße/Fallerslebenstraße
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Stellungnahme des Magistrats vom 18.01.2019, ST 139
Betreff: Verkehrsspiegel Kreuzung Raimundstraße/Fallerslebenstraße Der Magistrat kann der Anregung aus folgenden Gründen nicht nachkommen: Die zuständigen Fachämter haben die Sachlage vor Ort geprüft. Die Sichtbedingungen lassen es zu, dass Verkehrsteilnehmende sich vorsichtig in den Querverkehr einordnen (mit Verweis auf § 1 StVO und § 10 StVO). Die Anregung bezieht sich darüber hinaus auf den öffentlichen Radweg. Verkehrsspiegel sind jedoch ausschließlich für Kraftfahrzeuge geeignet. Durch Witterungseinflüsse sowie Zerrbilder und den damit verbundenen Fehleinschätzungen, sind Fußgänger, Radfahrer und gerade Kinder auf dem Geh- und Radweg nur sehr schlecht zu erkennen und werden oft durch ihre geringe Körpergröße übersehen. Da die im Verkehrsspiegel scheinbar freie Sicht meist zu einem zügigen Verlassen der Ausfahrt verleitet, würde hier eine Unfallquelle geschaffen.